pte20210415002 Medien/Kommunikation, Politik/Recht

Oversight Board prüft Facebook und Instagram

Nutzer können ungeeignete Inhalte bei unabhängigem Aufsichtsgremium künftig melden


Facebook: User melden ungeeignete Inhalte (Foto: unsplash.com, Nghia Nguyen)
Facebook: User melden ungeeignete Inhalte (Foto: unsplash.com, Nghia Nguyen)

Menlo Park (pte002/15.04.2021/06:05)

Wenn sich Facebook oder Instagram weigern sollten, ungeeignete Inhalte von ihren Plattformen zu entfernen, können sich deren Nutzer künftig auch an das Oversight Board http://oversightboard.com wenden. Das unabhängige Aufsichtsgremium hat kürzlich bekanntgegeben, seinen Aufgabenbereich zu erweitern und auch Beschwerden in Bezug auf Meldungen, Fotos oder Videos der genannten Portale entgegen zu nehmen und zu prüfen. Seine Entscheidungen sollen dann verbindlich für die Seitenbetreiber sein, stellt das Gremium klar.

[b]Erweiterung der Kompetenzen[/b]

„Ab sofort können Nutzer Inhalte beim Oversight Board melden, wenn sie wollen, dass diese von Facebook oder Instagram entfernt werden", lässt das unabhängige Aufsichtsorgan in einer aktuellen Stellungnahme wissen. Das gelte insbesondere in solchen Fällen, wo sich die Betreiber der sozialen Online-Communitys weigern, gemeldeten Content von ihren Seiten zu nehmen. „Wenn die User den üblichen Beschwerdeprozess bereits ausgereizt haben, können sie die Entscheidung des Unternehmens anfechten, indem sie die entsprechenden Inhalte bei uns prüfen lassen", erklärt das Expertengremium.

Das Oversight Board erweitere damit seine Kompetenzen, wie es in seinem Statement festhält. „Bislang konnten die User sich nur an uns wenden, um Inhalte wiederherzustellen, die aus ihrer Sicht zu Unrecht gesperrt worden sind", erläutert das Gremium die Details. Nun sei eben auch ein Melden von Content möglich, der gelöscht werden soll. „Das Board wird auf sein unabhängiges Urteil vertrauen, um festzustellen, was online bleiben kann und was nicht. Unsere Entscheidung wird für Facebook verbindlich sein", so das Kontrollorgan.

[b]Einspruch gegen Entscheidung[/b]

Praktisch gesehen funktioniert das Ganze folgendermaßen: Wenn ein User den Beschwerdeprozess bei Facebook durchlaufen hat, bekommt er vom Oversight Board eine spezifische Referenznummer in seine Inbox zugeschickt. Mit dieser kann er dann offiziell Einspruch gegen die Entscheidung des Seitenbetreibers erheben und das Aufsichtsgremium mit einer genauen Prüfung beauftragen. „Einsprüche sind bei Postings und Statusupdates genauso möglich wie bei Fotos, Videos, Kommentaren oder geteilten Inhalten", betonen dessen Mitglieder.

Da die Inhalte auf Facebook und Instagram länger online sind, geht das Kontrollorgan davon aus, dass mehrere Leute denselben Content melden werden. „In diesen Fällen werden wir die User-Beschwerden in einer gemeinsamen Akte sammeln und bearbeiten", beschreibt man die geplante Vorgehensweise. Zum Schutz der Privatsphäre will man nur dann personenbezogene Informationen der User veröffentlichen, wenn diese dem ausdrücklich zustimmen, verspricht das Gremium.

(Ende)
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