pte20000505033 in Business
Online-Broker haften für zu langsames Buchen
Verpflichtung zu schneller Abwicklung muss aber schriftlich fixiert sein
Nürnberg (pte033/05.05.2000/15:29)
Online-Broker sind im Falle einer zu langsam ausgeführten Order schadensersatzpflichtig. Zu diesem Urteil kam das Landgericht Nürnberg-Fürth im dem Klageverfahren eines Kunden, der wegen der verzögerten Orderausführung eines Brokers einen finanziellen Nachteil erlitten hatte. Voraussetzung für die Schadenshaftung des Brokers ist allerdings, dass im Kleingedruckten der Geschäftsbeziehungen zwischen Kunde und Broker festgelegt ist, dass sich letzterer zur sekundenschnellen Auftragserledigung verpflichtet.
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