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pte20000404027 in Business

OGH: Zahlscheingebühr ist gerechtfertigt

Mobilkom gewinnt Musterprozess gegen VKI


Wien (pte027/04.04.2000/13:11)

Die Einhebung einer Gebühr in Höhe von 30 Schilling für die Bezahlung mittels Zahlschein ist nicht gesetzeswidrig. Zu diesem Erkenntis ist der Oberste Gerichtshof (OGH) in einem vom Verein für Konsumteninformation (VKI) http://www.vki.or.at geführten Musterprozess gegen die mobilkom http://www.mobilkom.at gekommen. Der OGH hat nun die Klage abgewiesen und das Zahlscheinentgelt in Höhe von 30 Schilling gerechtfertigt, falls der Kunde keine Einzugsermächtigung erteilt.

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