pte20120911017 in Business
NS-Vergleich: Statistik Austria vor Gericht abgeblitzt
Datenschützer will jetzt vor VfGH für Gesetzesreform kämpfen
Wien (pte017/11.09.2012/12:01)
Das Oberlandesgericht Wien bestätigt in einem Urteil, dass die aktuelle Volkszählung mit NS-Volkszählungen vergleichbar ist. Damit wurde die Klage der Statistik Austria http://statistik.at , die in Österreich alle zehn Jahre Volkszählungen durchführt, in zweiter Instanz abgelehnt - das Urteil ist rechtskräftig. Der Beklagte ARGE-DATEN-Obmann Hans Zeger http://argedaten.at will jetzt vor dem Verfassungsgerichtshof für grundlegende Änderungen des Registerzählungsgesetztes kämpfen.
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