pta20251120029
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR

NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: NorCom kann langjährigen Rechtsstreit in Güteverhandlung beenden

München (pta029/20.11.2025/18:50 UTC+1)

In der Rechtssache "Bundesrepublik Deutschland ./. NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA" fand heute ein Termin beim Oberlandesgericht (OLG) München zur Güteverhandlung statt. Dabei konnte eine vergleichsweise Einigung erzielt werden. Noch gilt eine Widerrufsfrist von zwei Wochen für die Gegenseite. Sollte kein Widerruf erfolgen, wird wie folgt verfahren:


NorCom leistet im Rahmen des geschlossenen Vergleichs eine Zahlung in Höhe von 1,3 Mio. Euro an die Gegenseite. NorCom wird diese Ansprüche im Rahmen eines Zahlungsplans über die nächsten sechs Jahre zurückführen.

Mit dieser Zahlung sind alle Ansprüche, die sich aus dem Rechtsstreits ergeben könnten, abgegolten. Das Management bewertet die Einigung als positiv, da damit die Risiken aus dem Rechtsstreit beseitigt werden können und Rechtssicherheit gewonnen wurde.

Da die Vergleichssumme die hierfür bereits gebildete Rückstellung übersteigt, wäre die Rückstellung aufwandswirksam um ca. 1 Mio. Euro zu erhöhen.

Aufgrund der zusätzlichen Belastung ergibt sich eine Anpassung der Prognose für das Geschäftsjahr 2025. Entgegen der bisherigen Erwartung wird ein geplanter positiver EBITDA nicht erreicht.

(Ende)

Aussender: NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA
Gabelsbergerstraße 4
80333 München
Deutschland
Ansprechpartner: Julia Keck, Investor Relations
Tel.: +49 89 93948-0
E-Mail: aktie@norcom.de
Website: www.norcom.de
ISIN(s): DE000A12UP37 (Aktie)
Börse(n): Regulierter Markt in Frankfurt; Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate
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