Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
NorCom Information Technology GmbH & Co. KGaA: Verlustanzeige nach § 92 Aktiengesetz
Verlust des halben Grundkapitals
München (pta021/16.07.2025/14:30 UTC+2)
Die persönlich haftende Gesellschafterin der NorCom Information Technology GmbH & CO. KGaA, München, nimmt nach pflichtgemäßem Ermessen an, dass nach vorläufiger Erstellung des Halbjahresabschlusses 2025 aufgrund von Verlusten in Vorperioden nunmehr ein Verlust in Höhe von mehr als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft eingetreten ist.
Umsatzrückgänge in vergangenen Perioden, vor allem aus dem Automobilsektor, führten zu diesem Umstand. Inzwischen wurden Investitionen in Produktneuentwicklungen getätigt sowie weitere Maßnahmen zur Ergebnisverbesserung eingeleitet und teilweise bereits umgesetzt, die künftig positive operative Ergebnisse erwarten lassen.
Ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals löst nach § 278 Abs. 3 AktG, § 92 Abs. 1 AktG eine gesetzliche Pflicht zur unverzüglichen Einladung der Aktionäre zu einer Hauptversammlung aus. Die persönlich haftende Gesellschafterin wird daher zeitnah eine Hauptversammlung einberufen und in dieser den Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals anzeigen und die Lage der Gesellschaft erörtern.
(Ende)
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