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pte20100722013 in Business

Neue Verbraucherkreditrichtlinie in der Kritik

Neuregelung schafft Verwirrung statt mehr Kundenschutz


Berlin (pte013/22.07.2010/13:15)

Mit der neuen EU-Verbraucherkreditrichtlinie (VKR) vom 11. Juni 2010 haben sich übliche Finanzierungsbegriffe geändert und wurden teilweise mit neuen Inhalten versehen. Die Praxis zeigt: Dies schafft Verwirrung statt der für den Verbraucher bezweckten Transparenz. Unterm Strich besteht die Gefahr, dass der Kunde benachteiligt wird. "Besonders deutlich wird das beim Effektiven Jahreszins nach Preisangabenverordnung und dem Nominalzins. Diese heißen nun Effektiver Jahreszins und Sollzins", erklärt Matthias Rother, Vorstand der HYPOFACT AG http://www.hypofact.de , im pressetext-Interview.

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