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pte19990511004 in Business

Neue Handy-Verordnung im Internet

Freisprecheinrichtungen für Mobiltelefonierer im Auto ab 1. Juli Pflicht


Wien (pte) (pte004/11.05.1999/07:00)

Ab 1.Juli 1999 ist das Telefonieren am Steuer mit einem Handy ohne Freisprecheinrichtung während des Autofahrens verboten. Damit soll sichergestellt werden, daß der Lenker eines KFZ durch das Telefonieren nicht in seiner Aufmerksamkeit gestört wird. In Ergänzung zu dieser bereits beschlossenen Massnahme hat das Verkehrsministerium jetzt eine Verordnung ausgearbeitet, in der die Anforderungen an die Freisprechanlagen geregelt werden. Die VO ist ab sofort im Internet nachzulesen. http://www.bmv.gv.at/vk/4strasse/recht/kfg/frei1.htm

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