pte20001120069 in Business
Namenssuche über Telefon-CD-ROM ist rechtswidrig
Kölner Oberlandesgericht verurteilt Software-/CD-ROM-Vertrieb
Köln (pte069/20.11.2000/18:20)
Das Oberlandesgericht Köln hat einer Klage der Deutschen Telekom http://www.telekom.de stattgegeben, nach der die so genannte Rückwärtssuche von Telefonnummern rechtswidrig sei. Eine Softwarefirma hatte es ihren Kunden ermöglicht, durch die Eingabe der Telefonnummer den dazugehörigen Namen und die Anschrift des Rufnummerninhabers zu ermitteln http://www.olg-koeln.nrw.de/home/index.htm .
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