pts20170901011 Auto/Verkehr, Politik/Recht

D.A.S. informiert über Aufsichtspflicht für schulpflichtige Kinder


Wien (pts011/01.09.2017/10:30) Mit Schulbeginn sind Kinder wieder vermehrt alleine auf Österreichs Straßen unterwegs oder ohne Aufsicht zu Hause. Die D.A.S., Österreichs führender Spezialist im Rechtsschutz, ortet Verunsicherung bei vielen Eltern, ab wann ihre Schützlinge unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen und wer bei Unfällen haftet. Die Aufsichtspflicht der Eltern hängt unter anderem von Alter, Reife und Entwicklung des Kindes ab.

Den meisten Eltern ist es nicht möglich, ihre Kinder täglich am Schulweg zu begleiten oder sie rund um die Uhr zu Hause zu betreuen. Ende der Sommerferien stellt sich daher für Familien die Frage, was den eigenen Kindern zugemutet werden darf und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Anwendung finden.

Aufsichtspflicht abhängig von mehreren Faktoren

"Der Gesetzgeber hat keine fixen Altersgrenzen vorgegeben, ab wann Kinder alleine von der Schule nach Hause gehen oder alleine zu Hause gelassen werden dürfen", erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG den gesetzlichen Ermessensspielraum. Generell trifft Eltern aber eine Aufsichtspflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Eine Vernachlässigung dieser macht die Eltern haftbar. "Das Maß der nötigen Aufsicht ist von unterschiedlichen Faktoren, wie dem Alter des Kindes, seiner Entwicklung sowie seiner geistigen und körperlichen Reife abhängig", so Loinger. "Eine andauernde Überwachung kann den Aufsichtspersonen aber nicht zugemutet werden."

Eine zwölfjährige Schülerin, die die entsprechende Reife und Vernunft hat, wird man den Schulweg gemeinsam mit dem neun- bzw. 10-jährigen Bruder bewältigen lassen können. Vorausgesetzt wird aber, dass sie in der Vergangenheit kein unangebrachtes Verhalten gezeigt hat, das an ihrer Verlässlichkeit zweifeln lässt. Ebenso sollte der kleine Bruder auf Anweisungen der Schwester hören.

Wer ist aufsichtspflichtig?

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes sind in erster Linie die Eltern aufsichtspflichtig. Während des Unterrichts und Schulveranstaltungen die Lehrer und je nach Situation können auch Kindergärtner, Pflegeeltern oder Babysitter als Aufsichtspersonen gelten.

Auch Kinder können für Schäden haften

Die Deliktsfähigkeit eines Kindes beginnt grundsätzlich erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. "In seltenen Fällen kann aber auch ein Unmündiger für selbst verursachte Schäden haften. Und zwar dann, wenn ihm zugemutet werden kann, dass er die Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens erkennt. Bei der Beurteilung spielen die individuellen und geistigen Fähigkeiten eine große Rolle", so Loinger weiter.

Gefahrensituationen erkennen

Laut Statistik Austria wurden im Vorjahr 538 Kinder bis zum 14. Lebensjahr bei Verkehrsunfällen am Schulweg in Österreich verletzt. "Um das Risiko zu reduzieren, sollten Eltern den Schulweg mit ihren Kindern üben, bevor diese den Weg alleine zurücklegen. Außerdem sollte genügend Zeit für den Weg eingeplant werden, damit die Schüler die Strecke konzentriert gehen können und sich nicht beeilen müssen", rät der Vorstandsvorsitzende der D.A.S. Auch die elterliche Aufklärung über die Benutzung des Handys im Straßenverkehr, kann Unfälle vermeiden.

Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen

In der Straßenverkehrsordnung ist festgeschrieben, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. "Straßenbenützer dürfen nicht darauf vertrauen, dass Kinder die maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen. Sie sind ausdrücklich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen", erklärt Loinger abschließend.

Über D.A.S. Rechtsschutz AG
Seit 1956 ist die D.A.S. Rechtsschutz AG mit Spezialisierung auf Rechtsschutzlösungen für Privatpersonen und Unternehmen in Österreich tätig. Im Vorjahr feierte sie ihr 60-jähriges Jubiläum. Als unabhängiger Rechtsdienstleister bietet sie umfassenden Versicherungsschutz, fachliche Betreuung durch hochqualifizierte juristische Mitarbeiter und ein breites Dienstleistungsangebot inklusive D.A.S. Direkthilfe® und telefonischer D.A.S. Rechtsberatung an. Der Firmensitz des Unternehmens befindet sich in Wien. Die rund 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Kunden in ganz Österreich in regionalen D.A.S. Niederlassungen mit juristischer Kompetenz zur Verfügung. Die D.A.S. Rechtsschutz AG agiert als Muttergesellschaft der D.A.S. Slowakei (seit 2013) sowie der D.A.S. Tschechien (seit 2014). In den vergangenen Jahren hat die D.A.S. Österreich ihre solide Marktposition als führender Rechtsschutzspezialist gefestigt. 2015 erwirtschaftete sie im inländischen Direktgeschäft ein Prämienbestandsvolumen in der Höhe von 66,7 Mio. Euro.

Die D.A.S. ist Europas Rechtsschutz-Marke Nummer 1. Seit 1928 steht sie für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Heute agieren D.A.S. Gesellschaften in beinahe 20 Ländern weltweit. Sie sind die Spezialisten für Rechtsschutz der ERGO Versicherungsgruppe, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.

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