Peerby: Geben und Nehmen als Geschäftskonzept
In Holland bereits 15.000 Nutzer - Keine Garantie auf Rückgabe der Dinge
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Hammer: Peerby schreibt Nachbarschaftshilfe groß (Foto: pixelio.de, Lupo) |
Amsterdam/Achim (pte004/14.11.2013/06:15) Mit der Gründung der Sharing-Plattform Peerby http://peerby.com folgt Chef Daan Weddepohl einem weltweiten Trend. Die Seite ermöglicht es benachbarten Usern, Dinge untereinander zu verleihen oder sie zu borgen. Die benötigten Gegenstände werden zur Verfügung gestellt, indem Anfragen an andere Nutzer per Social Media, Smartphones oder E-Mail versendet werden. Das Network expandiert kontinuierlich und hat in Holland mittlerweile 15.000 Mitglieder. Auch in London, Berlin, New York und in Spanien gibt es bereits aktive Communitys.
Nischenmarkt mit Potenzial
"Das Konzept an sich ist eine praktische Idee. Zu bedenken ist allerdings, dass wir Menschen Sammler sind und gerne schöne Dinge haben. Außerdem sind viele Dinge mittlerweile schon so billig, dass wir gar nicht mehr darüber nachdenken, ob wir sie uns eher borgen als kaufen. Großflächig wird diese Idee die bestehenden Konzepte nicht verdrängen, aber ein Nischenmarkt kann sich durchaus entwickeln", sagt Unternehmensberater Bernd Höhne http://jobdot.de im Gespräch mit pressetext.
Das Sharing-System ist simpel. Der User erstellt einen Account auf der Website und gibt an, was er in seiner Umgebung verborgen kann. Das können einfache Dinge wie ein Hammer oder eine Leiter sein. Hin und wieder landet eine E-Mail im Postfach, die einen benachrichtigt, wo in der Nachbarschaft gerade etwas benötigt wird, was man in seinem Profil zum Verleih gelistet hat.
Feedback nach 30 Minuten
Verleihbare Dinge oder Dienstleistungen können sowohl die dringend benötigte Camping-Ausrüstung sein als auch jemand, der den Hund ausführt, wenn man im Moment selbst nicht dazu in der Lage ist. Durchschnittlich werden dabei 80 Prozent der Anfragen innerhalb von 30 Minuten beantwortet. Wer nicht will, muss aber auch gar nichts Verleihbares auflisten.
Beim Konzept des Gebens und Nehmens ist der User Abnehmer sowie Anbieter. Bezahlt wird für die Leistungen nichts, und ebenso wenig ist der Nachbar legal dazu verpflichtet, den geliehenen Gegenstand wieder zurückzugeben. Geplant ist deshalb eine zusätzliche, optionale Versicherung, die einspringt, wenn etwas Verliehenes kaputt geht oder eben nicht retourniert wird. "Dennoch basiert das Konzept von Borgen und Verleihen auf einem Vertrauensverhältnis. Eine Versicherung hübscht das zwar auf, der Ärger bleibt aber", erklärt Höhne.
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