pts20130930032 Bauen/Wohnen, Kultur/Lifestyle

Barrierefreies Bauen erleichtert das Leben für alle

Aktuelle Neuüberarbeitung der ÖNORMEN B 1600 bis B 1603 bringt Vorteile


Wien (pts032/30.09.2013/15:00) Hohe Stufen, der fehlende Handlauf im Stiegenhaus, schwer zu öffnende Eingangstore, schlecht gekennzeichnete Glastüren - alles Beispiele für Hindernisse, die älteren Personen, Menschen mit Geh- oder Sinnesbehinderungen sowie Eltern mit Kinderwägen den Alltag erschweren. Bauliche Barrieren führen dazu, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung in seiner eigenständigen Mobilität eingeschränkt wird. "Der Anteil der älteren Menschen wird in den kommenden Jahren stark zunehmen. Daher ist es umso wichtiger, vorausschauende, nachhaltige und bedarfsgerechte Richtlinien für barrierefreies Bauen zu schaffen, um möglichst vielen Menschen ein mobiles Leben ohne fremde Hilfe zu gewährleisten", betont Stefan Wagmeister, zuständiger Komitee-Manager bei Austrian Standards.

ÖNORMEN für barrierefreies Bauen

ÖNORMEN schaffen verlässliche Planungsgrundlagen für die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden und Anlagen. Die aktuelle Neuüberarbeitung der betreffenden ÖNORMEN B 1600 bis B 1603 trägt nicht nur zu Erleichterungen für ältere Personen oder Menschen mit Behinderungen bei. Auch Bauherren und Planer profitieren von Präzisierungen, bedarfsgerechten Anpassungen und mehr Flexibilität der adaptierten Richtlinien, die barrierefreies Bauen sicherstellen und dabei Rechtskonformität gewährleisten. "Der Tag der älteren Generationen am 1. Oktober ist ein idealer Zeitpunkt, um die überarbeitete ÖNORM B 1600 'barrierefreies Bauen' vorzustellen und dabei auf die Wichtigkeit uneingeschränkter Mobilität für alle Menschen hinzuweisen", betont Wagmeister.

Neuerungen der ÖNORM B 1600 machen barrierefreies Bauen einfacher

In der adaptierten ÖNORM B 1600 wurde besonderes Augenmerk auf die Bedürfnisse von Personen mit Hör- oder Sehbehinderungen gelegt, um das Prinzip der Barrierefreiheit im Sinne des Gleichstellungsgesetzes und der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen baulich noch besser umzusetzen als bisher. In einem neuen Abschnitt "Taktile und visuelle Orientierungssysteme" werden Ausführungen wie zum Beispiel taktile Bodeninformationen, Handläufe und Türbeschriftungen beschrieben. "Dadurch erhalten blinde Menschen eine wichtige Unterstützung, um sich künftig einfacher in Gebäuden zu orientieren", erklärt Maria Grundner, stellvertretende Vorsitzende des Arbeitsausschusses der ÖNORM und Interessenvertreterin von Menschen mit Behinderungen.

Konkrete Vorgaben für leichtere Umsetzung

"Auch die Vorgaben für anpassbaren Wohnbau - also Wohnungen, die im Falle auftretender Behinderungen schnell und kostengünstig umgebaut werden müssen - wurden durch die Novellierung der ÖNORM B 1600 konkretisiert", ergänzt Grundner. Die Expertin hat in der Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Norm für barrierefreies Bauen eigene Erfahrungen eingebracht, da sie selbst auf die Benützung eines Rollstuhls angewiesen ist. "Ziel ist es, bei Auftreten einer Mobilitätseinschränkung einen möglichst raschen und unkomplizierten Umbau von Wohnraum mit möglichst geringem Kostenaufwand durchführen zu können. So verwendet man z.B. in Sanitärbereichen statt tragender Wandelemente Komponenten, die ein flexible Grundrissänderung zulassen, sollte beispielsweise mehr Platz für den Rollstuhl benötigt werden."

Barrierefreiheit ist leistbar

Auch Wilhelm Zechner, Technischer Direktor der SOZIALBAU Gemeinnützige Wohnungs-AG, begrüßt die Neuausgabe der ÖNORM. Er bezeichnet diese als "wirklich gute Planungsgrundlage für Barrierefreies Bauen". Für einen Bauträger sei Barrierefreiheit zwar mit gewissen Mehrkosten verbunden, so Zechner, aber das werde man sich leisten können. Natürlich seien Kosten im Wohnbau, besonders im sozialen bzw. geförderten, immer ein Thema. "Wir sind permanent damit konfrontiert, alles zu tun, damit am Ende leistbares Wohnen herauskommt. Die Personen und Institutionen, die an der Neufassung der ÖNORM B 1600 mitgewirkt haben, haben das Kostenthema bestmöglich mitgedacht."

Kostenreduzierende Entschärfungen

Normen-Neuerungen, die eine Reduzierung von Kosten mit sich bringen, sind beispielsweise entschärfte Anforderungen für die Weiterführung von Handläufen bei Rampen, die Reduktion der Durchgangsbreite bei Rampen in Gebäuden sowie flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Fläche für Anfahrbereiche vor der Wohnungs- bzw. Haustüre. Zudem wurden Quotenregelungen (zum Beispiel Anzahl der Behindertenparkplätze), die in der alten Fassung der ÖNORM B 1600 als Muss-Bestimmungen enthalten waren, teilweise entfernt bzw. in Soll-Bestimmungen umgewandelt. "Die vorliegende ÖNORM legt Standards für die barrierefreie Gestaltung der gebauten Umwelt fest und gibt Planungshinweise und Empfehlungen für die bestmögliche Umsetzung. Es liegt im Verantwortungsbereich des Anwenders, des Auftraggebers, des Bauherren beziehungsweise des Gesetzgebers festzulegen, wann und in welchem Umfang diese ÖNORM anzuwenden ist", resümiert Wagmeister.

Bibliografie:
ÖNORM B 1600 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen
ÖNORM B 1601 Barrierefreie Gesundheitseinrichtungen, assistive Wohn- und Arbeitsstätten - Planungsgrundlagen
ÖNORM B 1602 Barrierefreie Bildungseinrichtungen - Planungsgrundlagen
ÖNORM B 1603 Barrierefreie Tourismus- und Freizeiteinrichtungen - Planungsgrundlagen

(Ende)
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