pts20130813004 Unternehmen/Wirtschaft, Bildung/Karriere

Xenagos-Analyse: Gesetz zu Gehaltsangaben in Stellenanzeigen wirkungslos

Pflichtangaben werden gemacht, Gehaltstransparenz entsteht jedoch keine


Wien (pts004/13.08.2013/09:00) Gehaltsangaben in Stellenanzeigen sind in Österreich gesetzlich vorgeschrieben. Knapp 2,5 Jahre nach Inkrafttreten der Regelung analysiert die Personalberatung Xenagos, inwiefern die Unternehmen das Gesetz umgesetzt haben. Das Ergebnis: Die Pflichtangaben werden gemacht, Gehaltstransparenz entsteht jedoch keine.

Aufgrund einer Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes sind seit 1. März 2011 Stellenanzeigen mit Gehaltsangaben zu versehen. Wenige Themen beschäftigen Arbeitnehmer (und deswegen natürlich auch Arbeitgeber) mehr als die Frage nach dem Gehalt. Die gesetzlichen Vorschriften sollen in Österreich für Klarheit in diesem Bereich sorgen, Diskriminierung verhindern und die Gleichstellung von weiblichen zu männlichen Mitarbeitern fördern. Wie transparent das System geworden ist, analysiert Xenagos anhand einer Stichprobenanalyse von 100 Print- und Online-Anzeigen zu Fach- und Führungspositionen im Vertrieb im Erhebungszeitraum vom 1.7.2013 bis zum 15.7.2013.

Satte 96 Prozent der analysierten Stellenanzeigen sind mit der gesetzlich vorgeschriebenen Gehaltsinformation versehen. Ob der gewünschte Effekt damit erzielt wird, ist trotzdem fraglich. Im Bereich der Fach- und Führungskräfte meldet sich der Initiator der Studie Herr Mag. Stefan Siedler, Geschäftsführer der auf die Besetzung von Vertriebspositionen spezialisierten Personalberatung Xenagos, zu Wort: "Die Idee der Transparenz ist begrüßenswert, aber die bestehende Regelung führt bisher nicht dazu." Der Hintergrund ist einfach erklärt: der Angabenverpflichtung wird bereits durch die Nennung des tarifvertraglichen Mindestlohns für die Position genüge getan, jedoch erfolgt die Bezahlung hochqualifizierter Mitarbeiter zumeist deutlich über Kollektiv. 38 Prozent der Unternehmen wählen dennoch diese Art der Gehaltsangabe. Weitere 48 Prozent bleiben in ihren Angaben vage, indem ein Gehaltswert angesetzt und durch die Bereitschaft zur Überzahlung ergänzt wird.

Wenn Fach- und Führungskräfte Stellenanzeigen lesen, sind sie oft irritiert von den genannten, vermeintlich niedrigen Gehältern und schließen eine Bewerbung aus. Siedler empfiehlt daher den Unternehmen die Nennung von Gehaltsbandbreiten. Diese Option wird bisher nur in zehn Prozent der analysierten Anzeigen verwendet. Durch diese Angaben könne sich mittelfristig ein transparenteres System etablieren. Dass dies grundsätzlich möglich ist, zeigt beispielsweise die Situation in Großbritannien. Hier erfolgen häufig realistische Gehaltsangaben im Inserat, die Kandidaten zu einer Bewerbung motivieren sollen. Die Gehaltsinformation wird so zu einer Selbstverständlichkeit im Inserat - ebenso wie die Nennung des Dienstortes, der Aufgabenstellung oder des Anforderungsprofiles. Bis dahin hat Österreich jedoch noch einen weiten Weg vor sich.

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