pts20130604024 in Business

AIFM-Umsetzungsgesetz: Es bleiben Lücken für Anlagebetrüger

Anwalt Dr. Stephan Greger sieht weiterhin ein Problem gerade bei kleinen Fonds


München (pts024/04.06.2013/11:55) Im Mai wurde das AIFM-Umsetzungsgesetz mit Stimmenmehrheit der Regierungskoalition verabschiedet. Damit wurde nun ein neuer rechtlicher Rahmen für die Anbieter geschlossener und offener Fonds geschaffen. Dr. Stephan Greger, Gründer der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei Dr. Greger & Collegen: "Endlich wird damit der Verbraucherschutz im Bereich der geschlossenen Fonds verbessert.Mit in Kraft treten des neuen Gesetzes am 22. Juli 2013 unterliegen nun sämtliche Arten von Investmentfonds und ihre Verwalter einer deutlich strengeren Finanzaufsicht. Besonders im Bereich der geschlossenen Fonds kommt es damit erstmals zu einer umfassenden Aufsicht dieser bisher im grauen Kapitalmarkt agierenden Finanzvehikel."

Trotzdem bleiben zahlreiche Probleme. Bis Ende Dezember 2012 wurden unglaubliche 96,5 Milliarden Euro in geschlossene Fonds in Deutschland investiert. 91,4 Prozent des Geldes stammt von privaten Investoren. Bei sehr vielen dieser geschlossenen Fonds zeigt sich heute, dass die angebotenen Produkte nicht das halten, was den Anlegern bei Verkauf dieser Produkte versprochen wurde. Kapitalmarktrecht-Spezialist Dr. Greger: "Experten schätzen den jährlichen Schaden durch Anlagebetrug auf 20 bis 30 Milliarden Euro. Vermutlich ist die Dunkelziffer deutlich höher. Allein der S&K-Skandal hat einen Schaden im dreistelligen Millionenbereich verursacht und das ist nur einer von derzeit zahlreichen gerichtsanhängigen Fällen aus dem Bereich der geschlossenen Fonds."

Das neue Gesetz bringt jetzt deutlich mehr Kontrolle, doch es bleiben wichtige Lücken, die es noch zu schließen gilt. Dr. Greger: "Aus unserer täglichen Praxis und auch nach gerichtlicher Vertretung hunderter geschädigter Anleger geschlossener Fonds vor Gericht, wäre es wichtig gewesen, eine umfassende Regelung für einen flächendeckenden Anlegerschutz umzusetzen. Dieses Ziel wurde jedoch deutlich verfehlt, da für die Verwalter kleiner geschlossener Fonds, deren verwaltetes Vermögen unter 100 Millionen Euro liegt, weitreichende Ausnahmen gemacht wurden. Im Gegensatz zu den "übrigen" geschlossenen Fonds benötigen diese kleinen Fonds gerade keine Zulassung beziehungsweise Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern deren Registrierung ist völlig ausreichend."

Damit einher geht, dass auch die mit der Erlaubniserteilung verbundenen Pflichten, beispielsweise ein eigenes Risiko- und Liquiditätsmanagement zu haben, nicht erfüllt werden müssen. "Diese Ausnahmeregelung führt nun dazu, dass kein effektiver Anlegerschutz erreicht wird, denn es sind gerade die kleinen Fonds, an denen sich die Mehrheit der geschädigten Anleger beteiligt hat. Ferner wäre es notwendig gewesen, sog. Zwischendeals zwischen diversen Mutter-, Tochter- und Schwesterunternehmen zu unterbinden. Auch dies ist unterblieben", so Dr. Greger.

Das neue AIFM-Umsetzungsgesetz wird nun auch zu einer massiven Reduktion von geschlossenen Fonds in Deutschland führen. In den nächsten Monaten ist mit deutlich mehr Schließungen solcher Fonds zu rechnen. Fachanwalt Dr. Greger: "Anleger die hier auf der Strecke bleiben, sollten unbedingt rechtlichen Beistand suchen, denn es lässt sich hier nur durch juristische Mittel der Schaden für die Investoren begrenzen."

(Ende)
Aussender: HLC Langsner & Partner GmbH
Ansprechpartner: Stephan Scoppetta
Tel.: +43 664 124 29 76
E-Mail: scoppetta@hlc.at
Website: www.hlc.at
|