pte20130513027 in Business

Kartellstrafe: Rewe zu 20,8 Mio. Euro verdonnert

Gericht sieht "großen Erfolg für Wettbewerb und Konsumenten"


Rewe-Zentrale: hohe Strafe für jahrelange Absprachen (Foto: rewe-group.at)
Rewe-Zentrale: hohe Strafe für jahrelange Absprachen (Foto: rewe-group.at)

Wien (pte027/13.05.2013/13:46) Der Handelsriese Rewe International http://rewe-group.at ist heute, Montag, vom Kartellgericht in Wien zu einer Strafzahlung von 20,8 Mio. Euro verurteilt worden. Der Grund für die Geldbuße liegt in illegalen Absprachen mit Lieferanten und geht zurück auf einen Antrag der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) http://bwb.gv.at . Diese hatte im Februar vergangenen Jahres eine mehrtägige Hausdurchsuchung in der Konzernzentrale südlich von Wien veranlasst. Die Geldbuße ist die zweithöchste, die jemals in Österreich verhängt wurde.

"Es ist ein großer Erfolg für den Wettbewerb und den Konsumenten, dass diese verbotenen Absprachen abgestellt worden sind", erklärt Stefan Keznickl von der Bundeswettbewerbsbehörde auf Anfrage von pressetext.

"Für beide Seiten akzeptabel"

Konkret geht es um vertikale Absprachen mit horizontalen Elementen über Endverkaufspreise und Zeiträume für Aktionen, insbesondere im Bier- und Molkereisektor. Die Absprachen haben zwischen 2007 und dem Zeitpunkt der Hausdurchsuchung stattgefunden und lieferten wichtige Erkenntnisse, die zu dem heutigen Urteilsspruch geführt haben.

Der Verdacht lautete, dass mit Lieferanten Preise vereinbart wurden, auf die sich die jeweiligen Lieferanten dann auch mit den Mitbewerbern verständigt haben. Solche Absprachen sind unter der Bezeichnung "Sternkartell" bekannt. Der Lieferant dient dabei als Drehscheibe für Informationen. Solche Absprachen gelten als "Sternkartell". Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Rewe International hatte aber bereits im Vorfeld des Verfahrens die Vorwürfe anerkannt. Das Urteil sei eine für beide Seiten akzeptable Lösung, heißt es aus der Konzernzentrale.

Leitlinien für mehr Rechtssicherheit

Im Zuge des Gerichtsverfahrens haben Rewe und die BWB Leitlinien erarbeitet, die für die gesamte Branche in Zukunft präventiv für Rechtssicherheit sorgen und kartellrechtlich relevante Preisbindungen verhindern sollen. Die Leitlinien werden im Rahmen eines eigenen Verfahrens als sogenannte Verpflichtungszusagen vom Kartellgericht verbindlich gemacht. Die höchste Geldstrafe, die die BWB jemals verhängt hat, betrug 75,4 Mio. Euro für das sogenannte "Aufzugskartell".

(Ende)
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