pte20130204017 in Leben

Löschen dreister Tweets erspart Strafverfahren

Experte: "Postings lösen schnell unkontrollierbaren Flächenbrand aus"


Justiz: Löschen von Tweets erspart Strafverfahren (Foto: pixelio.de, T. Wengert)
Justiz: Löschen von Tweets erspart Strafverfahren (Foto: pixelio.de, T. Wengert)

London/St. Andrä-Wördern (pte017/04.02.2013/13:55) Das rasche Löschen von Tweets kann Usern eine strafrechtliche Verfolgung ersparen. Laut dem Public Prosecutions Service http://cps.gov.uk ist es für die Polizei relevant, in welchem Zeitraum die Meldungen wieder rückgängig gemacht werden. Bei verleumderischen Tweets oder Nachrichten, die gegen Gerichtsbeschlüsse verstoßen oder als bedrohlich wahrgenommen werden, kommen die Nutzer um das Gerichtsverfahren jedoch trotzdem nicht herum - unabhängig davon, wie schnell sie wieder entfernt werden.

Diejenigen, die zwar überaus beleidigend sind, jedoch spontan gepostet werden und rasch - also innerhalb eines Tages - wieder gelöscht werden, benötigen kein weiteres Vorgehen. Durch dieses Selektionsverfahren soll die Anzahl der Anklagen in Zaum gehalten werden, um keinen allzu extremen Einfluss auf die Meinungsfreiheit zu bewirken.

Tweets verbreiten sich automatisch

"Das sofortige Löschen eines Tweets halte ich nur im Ausnahmefall - und mit viel Glück - für eine mögliche Lösung, auf die man sich keinesfalls verlassen sollte", erklärt Social-Media-Experte Günter Exel http://guenterexel.com im Interview mit pressetext. Generell könnten Tweets sehr schnell einen "Flächenbrand" auslösen. "Die Meldungen werden retweetet und zitiert, verbreiten sich automatisch auch über andere Plattformen und sind nicht mehr kontrollierbar. Da bringt das Löschen des ursprünglichen Tweets nicht viel", so der Spezialist.

Angemessener und effektiver sei diesbezüglich, vorab zu überlegen, was jemand posten möchte. "Sollte sich der Tweet dann tatsächlich verbreiten, sollte der Nutzer vielmehr Stellung dazu nehmen und sich im selben Medium von der Aussage distanzieren, also ein offizielles Statement publizieren", sagt Exel.

Beleidigung unabhängig von Plattform

"Jede Plattform hat ihre eigenen Gesetze. Twitter wird in den USA viel mehr in den Alltagsgebrauch impliziert, wobei das Medium in Österreich und Deutschland eher im B2B- oder medialen Bereich genutzt wird", ergänzt der Fachmann.

Ob es Unterschiede bezüglich öffentlichen Beleidigungen innerhalb der verschiedenen sozialen Medien gibt, lässt sich bezweifeln. "Diese sind weniger vom Medium, sondern vielmehr von der Gesprächssituation abhängig", so Exel. Es spiele keine Rolle, ob ein Facebook-Nutzer mit seinem vollständigen Namen oder ein anonymer Twitter-User solche Meldungen publiziert - die Intention zum Beleidigen sei ausschlaggebend.

"Das Wichtigste ist, sich zu überlegen, wie man mit Common Sense versucht den Schaden zu begrenzen, Fehler einzugestehen und aufrichtig die Diskussion wieder ins rechte Lot zu bringen", schließt der Fachmann ab.

(Ende)
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