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pte20120906018 in Business

EuGH-Urteil: Wein darf nicht "bekömmlich" sein

Pfälzer Winzer müssen PR-Kampagne bis auf Weiteres auf Eis legen


Luxemburg (pte018/06.09.2012/11:54)

Die Winzer aus der Pfalz müssen vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eine Schlappe verkraften und dürfen ihren Wein ab sofort nicht mehr als "bekömmlich" anpreisen. Als Grund für ihr Urteil verweisen die EU-Richter darauf, dass die Hersteller mit dem Prädikat unzulässigerweise suggerieren, dass alkoholische Produkte als gesundheitsfördernd gelten. Denn derartige gesundheitsbezogene Angaben seien bei alkoholischen Getränken in der EU verboten. Damit bekam die klagende zuständige Behörde aus Rheinland-Pfalz Recht. Eine endgültige Entscheidung muss nun das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig treffen.

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