pte20120202023 in Business

Aktionär sieht falsches Spiel bei Balda

Seltsame Kursverläufe sorgen für Unruhe vor Hauptversammlung


Zentrale: Handel mit Balda-Aktien zeichnet ein schiefes Bild (Foto: Balda AG)
Zentrale: Handel mit Balda-Aktien zeichnet ein schiefes Bild (Foto: Balda AG)

Bad Oeynhausen/Bonn (pte023/02.02.2012/14:30) Im Vorfeld der außerordentlichen Hauptversammlung bei dem Medizinprodukte-Zulieferer Balda http://balda.de am 8. Februar herrscht Unruhe. Das Aktionärstreffen wurde auf Veranlassung vom Finanzinvestor Octavian einberufen, um den Aufsichtsrat abzuwählen. Seltsame Kursverläufe und anonyme Aktionäre setzen nun die Börsenaufsicht in Alarmbereitschaft - es findet bereits eine Prüfung wegen Verstöße gegen das Wertpapier-Handelsrecht und das Wertpapier-Übernahmerecht statt, wie das Handelsblatt eine Sprecherin zitiert. "Wir haben keine Kenntnisse von einer Prüfung, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ist nicht an uns herangetreten", so Balda-Sprecher Frank Elsner gegenüber pressetext.

Transparenz angezweifelt

Auf der Hauptversammlung wollen laut Bericht unzufriedene Aktionäre den Aufsichtsrat abwählen. Diese dürfen aber nur abstimmen, wenn sie bis zum 16. Januar Balda-Papiere hatten. Just vor der Deadline setzte ein reger Handel ein, an einem Tag wurden siebenmal so viel Aktien wie üblich gehandelt. Der Finanzinvestor Octavian, der acht Prozent an Balda hält, weist in diesem Zusammenhang in einem Schreiben an die Börsenaufsicht darauf hin, dass derzeit drei Aktionäre genau unter der Meldeschwelle von drei Prozent lägen und absichtlich anonym bleiben wollen.

Alle drei Investoren würden sich auf der Hauptversammlung vom selben Rechtsanwalt vertreten lassen. Diese sollten mit der taiwanesischen Familie Chiang, die 28 Prozent der Anteile besitzen, verbunden sein und genau deren Aufsichtsräte will Octavian abgewählt sehen. Hier kommt der Verdacht auf, dass Aktienkäufe der Unbekannten nur getätigt wurden, um der Familie bei der Abstimmung zu helfen. Dies würde ein verbotenes gemeinschaftliches Handeln bedeuten.

Anfechtungsklage möglich

"Wenn wir Hinweise auf Verstöße gegen das Wertpapier-Handelsrecht und das Wertpapier-Übernahmerecht erhalten, dann gehen wir der Sache nach. Die BaFin darf sich aber nicht zu konkreten Fällen äußern", so die Behörden-Sprecherin Dominika Kula im Gespräch mit pressetext. Erfahrungsgemäß benötigt eine Prüfung längere Zeit. Es ist daher mehr als zweifelhaft, ob eine mögliche Prüfung bis zur Hauptversammlung am 8. Februar abgeschlossen sein wird. "Die Dauer hängt von der Komplexität des Falles ab", unterstreicht Kula. "Aktionäre können aber bei Verletzung des Aktienrechts eine Anfechtungsklage einreichen", ergänzt die Sprecherin abschließend.

(Ende)
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