pte20111021015 in Business

Lohnangaben in Jobanzeigen: Ab 2012 wird bestraft

Firmen drohen bei Verstoß Geldbußen in Höhe von 360 Euro


Stellenangebote: Mindestlohnangaben erforderlich (Foto: pixelio.de/Markus Hein)
Stellenangebote: Mindestlohnangaben erforderlich (Foto: pixelio.de/Markus Hein)

Wien (pte015/21.10.2011/13:57) Seit Anfang März sind Unternehmen aufgrund der Novelle des österreichischen Gleichbehandlungsgesetzes verpflichtet, Lohnangaben in Stellenanzeigen anzuführen. Ab 1. Januar 2012 unterliegen fehlende oder falsche Angaben einer Strafsanktion von bis zu 360 Euro.

Orientierungshilfe für Einsteiger

Schreibt ein Unternehmen einen Job per Inserat aus, so muss es auch den kollektivvertraglich geregelten Mindestlohn für die ausgeschriebene Stelle angeben. Ist die Firma bereit, mehr als dieses Mindestentgelt für ihre künftigen Angestellten an Entgelt zu zahlen, so muss sie diese Bereitschaft auch gleich im Inseratentext anführen.

"Derzeit kümmern sich nur wenige Unternehmen um diese neue Regelung. Nur fünf bis zehn Prozent unserer Kunden - meist große Firmen - geben in ihren Inseraten bereits den Mindestlohn an", sagt Oliver Sonnleithner, Geschäftsführer des Jobportals karriere.at http://karriere.at , im Gespräch mit pressetext. Das wird sich wohl bald ändern, denn ab 1. Januar 2012 werden bei Nichteinhaltung - nach einmaliger Verwarnung - Verwaltungsstrafen in Höhe von 360 ausgesprochen.

"Grundsätzlich ist die Bestimmung ein guter Schritt in die richtige Richtung. Speziell für Berufseinsteiger kann die Mindestlohnangabe eine Orientierungshilfe über die Gehälter in einzelnen Branchen bieten", erklärt Sonnleitner, der jedoch andererseits wenig Sinn für Berufserfahrene sieht: "Mitarbeiter mit höherer Qualifikation und Erfahrung gehen ohnehin von Überzahlung aus", so der Geschäftsführer. Die Bestimmung stelle somit auch einen Mehraufwand für Unternehmen dar.

Einkommensschere wird nicht kleiner

Auswirkungen auf Kosten für Inserate wird es zumindest im Online-Bereich nicht geben. "Auf karriere.at wird es nicht zu Mehrkosten kommen, denn diese hängen nicht mit der Länge des Inserates zusammen. Im Printbereich sieht das natürlich anders aus", unterstreicht Sonnleitner.

Ob mit dem neuen Gesetz Frauen in puncto adäquater Bezahlung von der Regulierung profitieren können, meint der Jobexperte: "Die Einkommensschere zwischen Mann und Frau wird wohl nicht kleiner, denn eine mögliche Diskriminierung spielt sich im Bereich der Überzahlung ab." Einen Ratgeber zur Gestaltung der Inserate liefert die Wirtschaftskammer Steiermark, dieser ist unter http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=610118&dstid=3325 einsehbar.

(Ende)
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