Vodafone will Kunden 11.500 Euro abknöpfen
OLG Schleswig-Holstein gibt Verbraucherklage gegen Navi-Nutzung statt
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Smartphone: Navi als Kostenfalle (Foto: flickr, Tim Patterson) |
Kiel (pte022/27.09.2011/11:45) Ein Vodafone-Kunde http://vodafone.de muss eine Handyrechnung über 11.500 Euro nicht bezahlen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein http://schleswig-holstein.de/OLG entschieden. Die Rechnung war zustande gekommen, weil die Navigationssoftware auf dem neu erstandenen Smartphone automatisch mehrere Stunden Karten aktualisiert hat - zu 0,19 Euro pro zehn Kilobyte. Der Kunde muss nun lediglich 35,93 Euro für Mobilfunkleistungen zahlen.
Transparenz gefragt
"In der digitalen Welt können bestimmte Funktionen zu massiven Datenvolumen führen. Bei normaler Nutzung als Telefon kann man solche Überraschungen nicht erleben", so Winfried Bullinger von CMS Hasche Sigle Rechtsanwälte http://cms-hs.com auf Nachfrage von pressetext. Absicht ist dabei nicht immer erkennbar. Oft sei die entsprechende Anwendung schuld; die Richterin hat in diesem Fall aber den gesunden Menschenverstand walten lassen, so der Experte. "Das Stichwort lautet: Tranparenz. Überraschungen sollten auf jeden Fall vermieden werden. Daher ist vorherige Aufklärung essentiell, ein Warnsystem des Providers eine sinnvolle Lösung."
Aktualisierung darf nichts kosten
Dem Oberlandesgericht nach hat der Mobilfunkprovider seine vertraglichen Pflichten verletzt: "Nebenpflicht im Rahmen eines Mobilfunkvertrages ist die Pflicht beider Vertragspartner, für eine möglichst reibungslose und transparente Abwicklung des Vertragsverhältnisses zu sorgen und die Fürsorgepflicht, möglichst Schäden von der anderen Seite abzuwenden", so das OLG in seiner Begründung.
Wer ein Smartphone mit Navigationssoftware kauft, darf sich "nach Treu und Glauben" erwarten, dass das Programm auf dem neuesten Stand ist. Daher muss eine allfällige Aktualisierung von Karten entweder anders ermöglicht werden oder ohne zusätzliche Kosten erfolgen. Sollte das nicht der Fall sein, ist darauf hinzuweisen, dass der Provider diesen Service kostenpflichtig anbietet. Das ist im vorliegenden Fall nicht geschehen, so das OLG.
Akutalisierung (29.09.2011/12:10):
Gegenüber pressetext stellt Vodafone klar, dass man dem Provider, der für die 11.500-Euro-Rechnung verantwortlich zeichnet, zwar das Netz zur Verfügung stellt. "Wir haben aber weder Einfluss auf die Tarifgestaltung im Endkundenverhältnis noch kennen wir die Kunden der Provider. Wir haben keinen Zugriff auf die Kundendaten", unterstreicht Vodafone-Sprecher Thorsten Höpken. Die Rechnungstellung erfolge eigenverantwortlich durch den Provider, da nur er Einblick in die abgeschlossenen Endkundentarife hat, zu denen der Kunde dann abgerechnet wird.
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