pte20110923021 in Leben

Google-Snippet muss nicht Seiteninhalt entsprechen

Kurzangabe bei Suchmaschinenergebnis kann irritieren


Bastian Sick: Verliert Prozess gegen Google (Foto: flickr, Florian Straub)
Bastian Sick: Verliert Prozess gegen Google (Foto: flickr, Florian Straub)

Berlin (pte021/23.09.2011/13:45) Google ist nicht inhaltlich verantwortlich für die kurzen Textauszüge ("Snippets"), die zu den Suchergebnissen eingeblendet werden. Das hat das Kammergericht Berlin http://www.kammergericht.de entschieden. Bastian Sick, http://bastiansick.de Autor der Reihe "Der Dativ ist dem Genetiv sein Tod" hatte geklagt, weil er seine Persönlichkeitsrechte in den Snippets verletzt gesehen hatte.

"Ich sehe in diesem Fall kein Problem des Persönlichkeitsrechts, sondern viel mehr des Urheberrechts", so der Rechtsanwalt Martin W. Huff im Gespräch mit pressetext. Das Urteil könne keinesfalls als Grundsatzentscheidung hinsichtlich des Persönlichkeitsrechts interpretiert werden: "Eine unerlaubte Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts muss man erst einmal beweisen." Es handle sich um eine besondere Situation, die mit Werbung für ein Buch in Verbindung gebracht werden kann.

Von der Satire zum Verriss

Der bekannte Sprachkünstler, der auch von Abendauftritten lebt, hatte nach Eingabe des eigenen Namens ein Snippet gefunden, das einen satirischen Artikel aus der "Welt Online" verfälschend wiedergab: Denn von Ironie ist bei dem Titel "Showbusiness: Sebastian Sick tritt unter Buhrufen ab..." keine Spur. Das Kammergericht urteilt dagegen, dass den Nutzern von Google bewusst sei, dass die inhaltlichen Auszüge vollautomatisch erstellt werden und daher keine Garantie besteht, dass die Kernaussage der Seite korrekt widergegeben wird.

Daher muss Google auch rechtsverletzende Snippets nicht entfernen: Die Aussagen, die in den Snippets getroffen werden, müssen im Licht der technischen Umstände und Gegebenheiten im Medium Internet betrachtet werden. Snippets sind keine Zusammenfassungen der Internetseiten, sondern Auszüge. Das Berliner Gericht sieht diesen Zusammenhang als so eindeutig an, dass Google nicht verantwortlich gemacht werden kann.

(Ende)
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