pte20110728016 in Business
Steuererklärung: Kilometerschummeln wird bestraft
ADAC rät Abgleich mit Routenplaner und Kilometeranzeiger
München (pte016/28.07.2011/13:05)
Wer bei seiner jährlichen Einkommenssteuererklärung mehr Kilometer für den Fahrweg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz angibt, begeht Steuerhinterziehung, warnt aktuell der ADAC http://www.adac.de . Ein solches Verhalten kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden. Auf jeden Fall muss der Steuersünder mit einer rückwirkenden Änderung der Steuerbescheide und gegebenenfalls mit Nachzahlungen rechnen.
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