pts20110221006 Unternehmen/Wirtschaft, Politik/Recht

Gefangen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Versicherungsexperte Oliver Bruns empfiehlt Kostenerstattungsprinzip zu nutzen


Osnabrück (pts006/21.02.2011/09:32) Es gibt Versicherte, die fühlen sich wie Patienten zweiter Klasse in ihrer gesetzlichen Krankenversicherung: Lange Wartezeiten für Facharzttermine oder eine Operation, zusätzliche finanzielle Belastungen durch den neuen gesetzlichen Zusatzbeitrag und dazu keine freie Arztwahl. Und ein Wechsel zu einer privaten Krankenversicherung scheint oft unmöglich, z. B. weil das eigene Einkommen als Arbeitnehmer zu niedrig ist. Bedeutet das: Gefangen in der gesetzlichen Krankenversicherung als Patient zweiter Klasse?

Oliver Bruns, Krankenversicherungsexperte beim AWD: "In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) braucht sich niemand als Patient zweiter Klasse zu fühlen, nur weil ihm ein Wechsel in die private Vollversicherung wegen des nicht erreichten Mindesteinkommens von 49.500 Eur pro Jahr verwehrt bleibt. Denn auch als gesetzlich Versicherter kann man seine Versicherungssituation persönlich gestalten, verbessern und seinen Wünschen und Bedürfnissen anpassen."

Der AWD-Experte Bruns hat in jahrelanger praxisnaher Beratung immer wieder Wege aufgezeigt, wie nahezu jeder Versicherte seinen Krankenversicherungsschutz auf seine ganz persönliche Lebenssituation und seinen finanziellen Spielraum anpassen kann.

Oliver Bruns: "Der Gesetzgeber hat für die Versicherten die Möglichkeit geschaffen, bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung zu beantragen, dass das so genannte Kostenerstattungsprinzip angewandt wird. Das bedeutet, dass der Versicherte nach der Umstellung beim Arzt als Selbstzahler, d. h. quasi wie ein Privatpatient auftritt und dort eine Rechnung erhält. Diese privatärztliche Rechnung reicht er dann bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung ein und erhält darauf einen anteiligen Betrag durch seine Kasse erstattet, weil die gesetzliche Kasse natürlich nicht den gesamten Betrag für eine erhöhte Rechnung als Privatpatient bezahlt."

Bedeutet dies, dass der Versicherte alle privatärztlichen Sonderleistungen zum Teil aus eigener Tasche zahlen muss? Der Krankenversicherungsexperte Bruns weiß auch hier Rat: "Eine ganze Reihe von privaten Krankenversicherern haben spezielle Zusatztarife aufgelegt, die auch gesetzlich Versicherte als Ergänzung zu ihrer gesetzlichen Krankenversicherung buchen können. Bei diesen Tarifen gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Eine unabhängige, neutrale Beratung durch einen erfahrenen Krankenversicherungsexperten kann dem Kunden genau diese Qualitätsunterschiede aufzeigen und bei der Entscheidung über eine private Zusatzversicherung zur gesetzlichen Krankenversicherung wirksame Hilfestellung geben", so Oliver Bruns, Krankenversicherungsexperte aus Osnabrück.

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