pts20101207026 Medizin/Wellness, Politik/Recht

Salzburger Medikamentenvereinbarung rechtswidrig und finanziell wirkungslos

Medikamenten-Einsparungen der SGKK bleiben hinter Vorjahr und unter Erwartungen


Wien (pts026/07.12.2010/16:32) Placebo nennt man in der Medizin wirkungslose Substanzen, die zu Kontrollzwecken eingesetzt werden. Um ein Placebo scheint es sich bei den finanziellen Auswirkungen der Salzburger Medikamentenliste zu handeln. Die von der SGKK angestrebten Einsparungen von Eur 4 Mio. wurden klar verfehlt. "Wenn SGKK Obmann Schluckner nun versucht, Einsparungen von Eur 2,5 Mio. als Erfolg darzustellen, gibt er damit indirekt zu, dass die rechtswidrige Medikamentenliste finanziell praktisch wirkungslos war", reagiert Pharmig Generalsekretär Dr. Huber auf Aussagen der SGKK gegenüber der APA. Von den genannten 2,3 Prozent Einsparungen im ersten Halbjahr sind nach den der Pharmig vorliegenden Daten nur 1 Prozent nachvollziehbar.

2009 konnte die SGKK nach eigenen Angaben Einsparungen von Eur 5,23 Mio. (Gebarung SGKK 2009) erzielen und das ohne den Einsatz einer Rechtswidrigen Medikamentenliste. Zusätzlich führen heuer bundesweit Preissenkungen durch die Pharmawirtschaft, Apotheker und Patentabläufe zu Einsparungen der Krankenkassen bei Medikamentenausgaben im Ausmaß von Eur 220 Mio. Dadurch kommt es bei allen Krankenversicherungen zu Einsparungen.

Somit zeigt sich, dass die Salzburger Liste den erwarteten finanziellen Erfolg deutlich verfehlt. Gleichzeitig bedeutet das Vorgehen der SGKK, Ärzte in ihrer Verschreibepraxis zu kontrollieren und bei Missachtung der strengen Vorgaben zu Sanktionen anzudrohen eine massive Verunsicherung für die Patienten. Viele Menschen werden dadurch zu häufigerem Wechsel ihrer Medikamente mit allen damit verbundenen Nachteilen gezwungen.

"Die SGKK sollte ihre Erfolge an den Leistungen für ihre Versicherten und nicht an abgehobenen Sparzielen definieren. Eine Kasse die gut Eur 100 Mio. Rücklagen hat, darf nicht am Heilerfolg der Patienten sparen", so Huber.

Den Salzburger Versicherten wird durch die Salzburger Medikamentenliste der Zugang zu innovativen Arzneimitteln erschwert oder sogar verunmöglicht. Diese Vorgehensweise ist rechtlich nicht gedeckt. Um das klarzustellen hat die Pharmig eine Klage beim Landesgericht Salzburg eingebracht.

"Der Pharmig geht es darum in Salzburg wieder auf die Grundlage der Rechtsordnung zurückzufinden und die Versorgung der Bevölkerung mit innovativen Arzneimitteln für die Zukunft sicher zu stellen", so Huber abschließend.

(Ende)
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