pts20101130018 Auto/Verkehr, Handel/Dienstleistungen

Die zweite Chance beim Kfz-Versicherungswechsel

AXA informiert: Mit dem Sonderkündigungsrecht auch nach dem 30. 11. kündigen


Köln (pts018/30.11.2010/11:21) Der 30. November ist der Stichtag für einen Wechsel der Kfz-Versicherung. Möchte ein Kunde seinen Versicherungsanbieter wechseln, muss er bis zu diesem Datum seinen Vertrag kündigen, um im Januar einen neuen Anbieter wählen zu können (gilt für die meisten Verträge). Verpasst der Versicherungsnehmer den Termin, muss er auf das nächste Jahr warten. Ein paar Ausnahmen gibt es allerdings, die eine Kündigung auch nach dem 30. November ermöglichen.

Außerordentliche Gründe: Beitragssteigerung und Schadenfall

Erhöht die Versicherung zum Beispiel die Prämie, besteht ein außerordentliches Kündigungsrecht. Der Versicherungsnehmer kann dann einen Monat nach Erhalt der schriftlichen Mitteilung kündigen. In dieser Zeit kann er sich über neue Angebote informieren und zu einem anderen Anbieter wechseln. AXA empfiehlt, bei der Auswahl des neuen Versicherers nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistung zu achten. Tipps und Ratschläge erhalten Wechselwillige beim Versicherungsvermittler oder auf den Internetseiten der einzelnen Versicherer. Hier stehen oft auch Tarifrechner zur Verfügung, wie beispielsweise unter http://www.AXA.de . In jedem Fall sollte der Autobesitzer vor einer Kündigung darauf achten, dass der neue Kfz-Versicherer den gestellten Antrag auch annimmt. So besteht kein Risiko, ohne Versicherungsschutz zu fahren.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht gibt es auch im Schadenfall. Beide Parteien können den Vertrag im laufenden Versicherungsjahr innerhalb eines Monats kündigen, wenn der Versicherer die Verhandlungen über die Entschädigungen beendet, die Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt hat. Der Versicherte erhält dann die Restsumme seines Gesamtbeitrages zurück. Dabei ist es gleichgültig, ob die Kündigung auf seinen Wunsch oder seitens des Versicherers erfolgt ist.

Mit den neuen Tarifen mobil komfort und mobil kompakt bietet AXA für alle Wechselwilligen den passenden Versicherungsschutz. Darüber hinaus lässt sich die Versicherungsleistung durch verschiedene Bausteine individuell ergänzen. Mit dem Baustein Schadenservice Spezial gewährleistet AXA zum Beispiel einen schnellen und reibungslosen Ablauf aller Reparaturen am Auto - dabei spart der Versicherte noch bis zu 15 Prozent auf den Beitrag für die Kaskoversicherung. Weitere Kostenvorteile bietet der Baustein Rabattschutz Top: Auch bei einem selbstverschuldeten Unfall bleibt die Schadenfreiheitsklasse (ab SF 4) erhalten, eine Rückstufung erfolgt nicht.

Informationen zu neuen Tarifen von AXA stehen auch im Internet unter http://www.AXA.de zur Verfügung.

Bildmaterial zur Pressemitteilung können Journalisten kostenfrei herunterladen unter http://www.axa.de/bildarchiv . Abdruck honorarfrei bei Quellenangabe "AXA".

(Ende)
Aussender: AXA Konzern AG
Ansprechpartner: Jessica Durst
Tel.: 0221-14831374
E-Mail: jessica.durst@axa.de
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