pts20090907008 Medizin/Wellness, Medien/Kommunikation

"HWS-Distorsion": Jährlich rund 25'000 Schleudertraumafälle in der Schweiz

Schleudertraumaverband setzt sich für Rechte der Betroffenen ein


Schleudertrauma
Schleudertrauma

Zürich (pts008/07.09.2009/07:45) Eine Studie der Schweizerischen Unfallversicherungen (SSUV) hat in der Schweiz jährlich rund 25'000 Schleudertraumafälle erhoben. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass das Leiden bei ca. 10% der Geschädigten chronifiziert, was meist zu dauerhafter Arbeitsunfähigkeit führt. Hervorzuheben ist, dass die Studie lediglich Menschen mit Vollbeschäftigung erfasste. Kinder und Hausfrauen wurden demnach nicht berücksichtigt. Die Zahl der jährlich erfolgten Schleudertraumata dürfte deshalb noch um einiges höher liegen.

Was verstehen wir nun aber eigentlich unter einem Schleudertrauma? Bei einem Schleudertrauma handelt es sich um Verletzungen der Halswirbelsäule (HWS), die auch unter dem Begriff "HWS-Distorsion" zusammengefasst werden. Erfolgt beispielsweise ein Heckaufprall, so wird der Körper des Insassen zusammen mit dem Fahrzeug beschleunigt. Dabei wird der Rumpf des Betroffenen blitzartig nach vorne bewegt, während der langsamer reagierende Kopf heftig nach hinten schleudert und die Beschleunigung somit trägheitsbedingt nicht sofort mitmacht. Dieser Vorgang kann zu einer Überdehnung der Halswirbelsäule und damit verbunden zu Verletzungen im oberen Wirbelsäulenbereich führen.

Das Resultat sind kleinste Verletzungen, wie etwa Mikrofrakturen der Wirbelkörper, Blutungen, Zerrungen und Einrisse von Bändern und Muskeln. Weiter wurden in Studien Verletzungen an den Facettengelenken, am Rückenmark und an den Halswirbeln nachgewiesen. Die Verletzungen können zu Nacken-, Schulter- und Kopfschmerzen, zu Schwindel, Konzentrations-, Gedächtnis- und Sehstörungen führen. Ein Teil der Beschwerden sind durch wissenschaftliche Verfahren mess- bzw. objektivierbar. Zu diesen zählen u.a. Beweglichkeitseinschränkungen oder eine Instabilität der HWS, Konzentrations- und Gedächtnisstörungen, Schwindel sowie Mikroverletzungen der Gelenkbänder der HWS.

Beschwerden müssen nicht unbedingt unmittelbar nach dem Unfall auftreten. Oft machen sie sich erst Stunden oder Tage danach bemerkbar und stellen nicht nur ein medizinisches sondern auch ein rechtliches Problem dar. So hat das Bundesgericht zwar in seinem Entscheid 134 V 109 die Rechtssprechung zum Schleudertrauma präzisiert und erwähnt, dass ein Schleudertrauma auch ohne bildgebend nachweisbare Verletzungen entschädigt werden muss. Aber - und diese Einschränkung ist entscheidend - viele Geschädigte scheitern an den hohen, vom Bundesgericht aufgestellten, medizinischen und juristischen Hürden, mit denen gleichzeitig die Anforderungen an den Nachweis einer Schleudertraumaverletzung erhöht wurden: Seit kurzem muss z.B. bereits innert sechs Monaten nach dem Unfall ein Gutachten verschiedener Fachärzte vorliegen.

Unter diesen Bedingungen ist es für alle Betroffenen in diesem Land umso wichtiger, einen vertrauensvollen Partner an ihrer Seite zu wissen. Für sie und ihre Rechte setzt sich der Schleudertraumaverband seit seiner Gründung 1991 ein. Als Organisation der privaten Behindertenhilfe ist es dem Verband ein grosses Anliegen, dass Schleudertraumaverletzungen und deren Folgen von der Gesellschaft anerkannt werden und die Betroffenen fachärztliche Versorgung sowie die ihnen zustehenden Versicherungsansprüche erhalten.

Auf der Verbandswebsite kann man sich unter http://www.schleudertraumaverband.ch vertieft über den Verband und seine Dienstleistungen informieren und auf Wunsch eine Mitgliedschaft abschliessen.
Mit einer Spende auf PC 80-11032-5 kann der Schleudertraumaverband seine wichtige Arbeit für die Betroffenen auch in Zukunft gesamtschweizerisch fortsetzen.

Der Schleudertraumaverband der Schweiz bedankt sich bei allen Spendern für ihre Solidarität mit den Menschen, welche ein Schleudertrauma erlitten haben.

Adresse und Koordinaten:

Schleudertraumaverband der Schweiz
Horneggstrasse 9
CH-8008 Zürich
Tel. 044 388 57 00
Fax 044 388 57 01

URL: http://www.schleudertraumaverband.ch
Email: info@schleudertraumaverband.ch
Spendenkonto: PC 80-11032-5

(Ende)
Aussender: Schleudertraumaverband der Schweiz
Ansprechpartner: Susanne Kohler
Tel.: 044 388 57 03
E-Mail: susanne.kohler@schleudertraumaverband.ch
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