Stellungnahme: Schleudertraumaverband begrüsst Präzisierung des Bundesgerichtes
Neue zeitliche Vorgabe an die Versicherer problematisch
Zürich (pts028/06.03.2008/13:45) Stellungnahme des Schleudertraumaverbandes zur Praxispräzisierung des Bundesgerichtes (BGer 19.02.2008 U 394/06) in Schleudertraumafällen im Urteil vom 19. Februar 2008:
Grundsätzlich begrüsst der Schleudertraumaverband der Schweiz die Präzisierung des Bundesgerichtes.
Die vom Bundesgericht normierte Erschwerung des Nachweises der natürlich unfallkausalen Verletzung bedarf umfassender medizinischer Abklärungen.
Mehr denn je müssen daher Qualifikationskriterien und klare Vorgaben an die Unabhängigkeit der Gutachter gefordert werden, zumal auch das Bundesgericht im Entscheid selbst verlangt, dass die medizinischen Abklärungen in die Hände von kompetenten Spezialärzten, die auf diese Verletzungen spezialisiert sind, gehört.
Ebenso notwendig scheint aufgrund dieses Entscheides nunmehr die Einführung bundesrechtlicher Kontrollmechanismen von Gutachterstellen und eine erhöhte Transparenz der Gutachtertätigkeit.
Problematisch erachtet der Schleudertraumaverband die neue zeitliche Vorgabe des Bundesgerichtes an die Versicherer, dass die Prüfung der adäquaten Kausalität der Beschwerden zum Unfallereignis künftig bereits sechs Monate nach dem Unfall mittels polydisziplinärem, medizinischem Gutachten vorgenommen werden soll.
Dies wird sowohl die Verfahren bei den Versicherern als auch den schweizerischen Gutachterapparat überfordern.
Zürich, 5. März 2008 Evalotta Samuelsson, Präsidentin Schleudertraumaverband Schweiz
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