pte20090305036 in Business

Kündigung nach angeblich gestohlenem Brötchenaufstrich

Bäckerei Westermann entlässt zwei Mitarbeiter wegen Hirtenbelag


Bergkamen/Dortmund (pte036/05.03.2009/13:58) Nach der Entlassung einer Kassiererin der Einzelhandelskette Kaiser's, die zwei Kundenpfandbons über insgesamt 1,30 Euro nicht korrekt abgerechnet haben soll, sorgt nun die deutsche Bäckerei Westermann http://www.onlinebackshop.de für Aufsehen. Wie das Portal Der Westen heute, Donnerstag, schreibt, hat das Unternehmen zwei Bäcker fristlos entlassen, weil sie einen Brötchenaufstrich gestohlen und in der Backstube verzehrt haben sollen. Der 26 Jahre alte Benjamin Lassak gehörte wie auch die Ex-Kaiser's-Supermarkt-Kassiererin Barbara E. zu den Mitarbeitern, die als unbequem gelten und sich gewerkschaftlich engagieren. Für die sich bereits in den Fall eingeschaltete Gewerkschaft Nahrung-Gaststätten-Genuss (NGG) http://www.ngg.net liegt es nahe, dass das Betriebsratsmitglied der Geschäftsführung ein Dorn im Auge gewesen ist.

"Westermann ist bereits bekannt für Lohndumping. Der Knackpunkt am Dienstag bei der Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Dortmund wird sein, ob wie im Fall von Barbara E. der Vorwurf der Untreue, die das Vertrauensverhältnis zerstört hat, bestätigt wird. Wenn wir uns durchsetzen, muss Westermann die beiden Beschuldigten wieder einstellen", erläutert NGG-Gewerkschaftssekretär Manfred Sträter gegenüber pressetext. Zudem sei es gerade bei Bäckern oder Köchen für den Gewerkschafter "nicht ungewöhnlich, wenn neue Rezepturen abgeschmeckt werden". Nicht relevant für die Entscheidung vor Gericht dürfte ähnlich wie im Fall von Barbara E. sein, dass der sogenannte Hirtenbelag lediglich nur einige Cent gekostet hatte. Trotzdem könne man für das alleinige Kosten nicht gleich die Kündigung aussprechen, so Sträter weiter.

Die Bäckerei räumt auf Nachfrage von pressetext ein, dass "eine unpopuläre Entscheidung gemeinsam mit dem Betriebsrat getroffen wurde". Schwierigkeiten verortet das Unternehmen vor allem beim Zeitpunkt des Ergreifens von Maßnahmen. "Leider ist es bei solchen Sachverhalten schwierig Grenzen zu ziehen, wo setzt man an? Bei 0,01, 0,10, einem, hundert, tausend Euro oder mehr?", unterstreicht Miodrag Zecevic, Mitglied der Westermann-Geschäftsführung, gegenüber pressetext. Bei Westermann gebe es hingegen "klare Richtlinien, die den Personaleinkauf regeln". Die Mitarbeiter erhalten einen Rabatt von mindestens 20 Prozent auf die Ware. Alle Konsequenzen, die sich durch eine Nichteinhaltung ergeben, seien gesetzlich geregelt, verdeutlicht Zecevic.

"Westermann ist bei seinen über 300 Mitarbeitern auch für seine kritische Haltung gegenüber Betriebsratsstrukturen bekannt", unterstreicht Sträter auf Nachfrage von pressetext. Erst vor einem Jahr wurde ein Betriebsrat unter großen Schwierigkeiten gegründet. Laut dem Experten sei die Mehrheit des Betriebsrats mit "geschäftsleitungsnahen Beschäftigten" besetzt. Die Minderheit seien Sträter zufolge NGG-Mitglieder, "denen das Leben schwer gemacht wird". Laut dem Bericht musste Lassak vor seiner Entlassung bereits mehrmals ins Büro zu Vorgesetzten, weil er einen Handfeger falsch hingestellt hatte. Am 18. September 2008 wurde Lassak im Zuge seiner Kündigung auch vorgeworfen, er hätte ein Brötchen gestohlen. Diese Beschuldigung musste Westermann jedoch wieder zurück nehmen. Daher gehe es nur noch um den Belag.

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