pts20080409015 in Business

Handelsverband BAG reicht Beschwerde bei der EU-Kommission ein

Verstoß bei der Veräußerung gemeindlicher Grundstücke


Berlin (pts015/09.04.2008/10:53) In Anlehnung an die EU-Vergaberichtlinien und die EuGH-Rechtsprechung hat das OLG Düsseldorf in jüngster Vergangenheit durch mehrere Entscheidungen die vergaberechtlichen Anforderungen zur Veräußerung gemeindlicher Grundstücke an Investoren konkretisiert. Nach vorliegenden Informationen des Handelsverbandes BAG liegt in vielen Städten der Verdacht nahe, dass im Zuge der Ausweisung neuer Einzelhandelsgroßflächen gegen geltendes Gemeinschaftsrecht der EU verstoßen wurde. Ein konkreter Fall in der Stadt Montabaur hat der Handelsverband BAG zum Anlass genommen, eine Beschwerde an die EU-Kommission einzureichen.

Hauptgeschäftsführer Rolf Pangels: "Die Stadt Montabaur hat bei ihren Planungen zur Errichtung eines Factory-Outlet-Center-Projektes am Stadtrand unserer Auffassung nach die rechtlichen Vorgaben der EU nicht beachtet. Wir haben uns daher wegen Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechts mit einer Beschwerde bzw. einem Antrag an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften gewandt und eine lückenlose Aufklärung des Sachverhaltes eingefordert. Stellt die EU fest, dass die Stadt Montabaur den Anforderungen der vergaberechtlichen Vorgaben nicht entsprochen hat, so kann dies als Vorstufe zu einem Vertragsverletzungsverfahren mit zu erwartenden weit reichenden Konsequenzen angesehen werden. Gleichzeitig haben wir den Vorgang gegenüber der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde der Standortgemeinde angezeigt".

Der Verband betont, dass es bei der Beschwerde nicht darum geht, grundsätzlich Einzelhandelsneuansiedlungen oder einzelne Betriebsformen per se verhindern zu wollen. Vielmehr muss für alle Betriebsformen und Standorte des Einzelhandels Chancengleichheit und Wettbewerbsneutralität geschaffen werden.

Pangels zum Verfahren: "Das vorliegende Beschwerdeverfahren hat eine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung. Obwohl die europarechtlichen Vorgaben sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs nach unserer Überzeugung unmissverständlich sind, finden gerade bei der kommunalen Investorenauswahl auch heute noch vielfach keine Vergabeverfahren statt. Hierdurch wird der freie und faire Wettbewerb für sämtliche im Europäischen Wirtschaftsraum ansässigen Einzelhandelsunternehmen nachhaltig beeinträchtigt".

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