pts20070620031 in Leben

Monopolgesetz geändert: Tintenpatronen ab sofort in Tabaktrafiken

Nebenartikelliste wurde entsprechend erweitert


Wels (pts031/20.06.2007/13:30) Tintenpatronen für Drucksysteme dürfen ab sofort in allen österreichischen Trafiken angeboten und verkauft werden. Damit wurde einem Antrag des Bundesgremiums der Tabaktrafikanten stattgegeben. Nach Angaben der zuständigen Monopolverwaltung GmbH gehören Tintenpatronen ab sofort zur Produktgruppe "Papier- und Schreibwaren".

Laut § 23 des Tabak-Monopolgesetzes (TAbMG) dürfen in Tabaktrafiken lediglich Produkte angeboten werden, die in einer speziellen Nebenartikelliste erwähnt sind. Die Erweiterung dieser Liste muss durch die Monopolverwaltung GmbH genehmigt werden. Solche Vorgänge können Jahre dauern, da unterschiedliche Gremien hierzu beraten und zustimmen müssen. Deshalb ist ein Abschluss des Antragsverfahrens nach nur vier Wochen ein großer Erfolg für das Bundesgremium, von dem Kunden und Trafikanten künftig gleichermaßen profitieren werden.

Das österreichische Tabak-Monopolgesetz (TAbMG)
Das Tabakmonopol wurde als Vollmonopol im Jahre 1784 von Kaiser Josef II. begründet. Anbau, Produktion und Verkauf von Tabakerzeugnissen waren seitdem ausschließlich dem Staat vorbehalten. Die ersten Verkaufsgenehmigungen wurden vorrangig an Kriegsopfer und verarmte Beamte erteilt. Später folgten Änderungen des Gesetzes, das staatliche Tabakmonopol blieb aber bestehen. Der Anbau von Tabak unterliegt seit dem EU-Beitritt Österreichs den landwirtschaftlichen Richtlinien der Europäischen Union. Auch der Großhandel wurde liberalisiert. Ein Tabak-Monopol besteht jedoch weiterhin im Bereich Einzelhandel. Verwaltung und Überwachung des zugrunde liegenden TAbMG erfolgt seit 1996 durch die Monopolverwaltung GmbH. Weitere Informationen zum Tabak-Monopolgesetz finden Sie unter: http://www.mvg.at

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