pts20070615009 Bauen/Wohnen, Unternehmen/Wirtschaft

RUSTLER IMMOBILIEN GRUPPE zum aktuellen OGH-Urteil

Ende der Mietzinsobergrenzen?


Wien (pts009/15.06.2007/09:31) Durch das neueste OGH-Urteil, mit dem erhebliche zusätzliche Erhaltungs- und Reparaturkosten auf die Vermieter zukommen, werden die Mietzinsobergrenzen für Wohnungen grundsätzlich in Frage gestellt.

Dazu Mag. Robert Wegerer, Geschäftsführer der Hausverwaltung RUSTLER: "Wenn Wohnungsvermietern zusätzliche Instandhaltungsverpflichtungen auferlegt werden, dann sollten konsequenter Weise auch die Obergrenzen für Mieten fallen! Es widerspricht nämlich den Regeln der freien Wirtschaft, wenn einer Seite zusätzliche Kosten auferlegt werden, der Preis dagegen nicht verändert werden darf."

Auch der Verband der Immobilientreuhänder weist in seiner aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass bei Aufrechterhaltung der Mietobergrenzen durch dieses Urteil jene Altmieter noch mehr als bisher bevorzugt werden, die zu einem nicht mehr marktkonformen Preis ihre Wohnungen halten. Die zusätzlichen Erhaltungs- und Reparaturkosten müssten von den Vermietern in der Folge in voller Höhe auf Neumieter übergewälzt werden.

Das wäre sicher nicht im Sinne des Gesetzgebers, so Dr. Peter Rustler, Konsulent der RUSTLER IMMOBILIEN GRUPPE und Doyen der österreichischen Immobilienszene.

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