pts20050623031 Technologie/Digitalisierung, Politik/Recht

FMK: Nur Einspruch der Bundesregierung kann Handy-Steuer verhindern

Erhöhung der Kosten und Ausdünnung der Versorgung im ländlichen Raum drohen


Wien (pts031/23.06.2005/12:49) Nur ein Einspruch der Bundesregierung kann die von der niederösterreichischen Landesregierung geplante Handy-Steuer verhindern", so Thomas Barmüller, Geschäftsführer der Brancheninitiative Forum Mobilkommunikation, "gelingt dies nicht, drohen nicht nur höhere Kosten für die Handytelefonierer, sondern vor allem auch eine Ausdünnung der Versorgung im ländlichen Raum. Die neue Handy-Steuer trifft den Lebensnerv der Mobilfunkbranche." Die Maßnahmen gefährden den Wirtschaftstandort Niederösterreich massiv, bedrohen Arbeitsplätze und bringen keinerlei Lenkungseffekt mit sich. Die geplante Handy-Steuer ist zudem ein schwerer Verfassungsbruch und verstößt gegen europäisches Recht. Die rechtlichen und sachlichen Gründe für einen Einspruch der Bundesregierung gegen diese Handysteuer liegen daher auf der Hand.

Ohne Einspruch der Bundesregierung: Mobilfunkbasisstationen im ländlichen Raum ab März 2006 abgeschaltet

Eine flächendeckende Verfügbarkeit mobiler Kommunikation gerade im ländlichen Raum würde durch die Handysteuer unmöglich. Mobilfunkbasisstationen, die nicht genügend Umsatz machen, müssten neu bewertet werden. Dann ist zu entscheiden, ob diese Stationen im ersten Schritt ab März 2006 vom Netz genommen werden. "Da die Handysteuer aber an den Betrieb der Sendeanlage gekoppelt ist, werden diese Anlagen vorerst sicher nicht abgebaut, da dies nochmals Kosten verursachen würde. Der erste "Lenkungseffekt" der Handysteuer besteht also darin, dass ab März 2006 ausgeschaltete Infrastruktur in der Landschaft stehen wird", erklärt Barmüller.

Harter Wettbewerb am Mobilfunkmarkt: Kein Spielraum für Belastungen

Der harte Wettbewerb unter den Betreibern lässt keinen Spielraum für die Belastung durch diese Landessteuer. Der Gesetzgeber hat sich für die Errichtung von fünf unabhängigen Netzen für den österreichischen Markt entschieden. Es war bereits bei der Konzeption des Gesetzes klar, dass sich die Handy-Steuer auf die KundInnen durchschlagen würde - "wie das Amen im Gebet": "Landesregierung und Landtagsmehrheit hoffen derzeit noch, sich beim Eintreiben der Handysteuer hinter den Betreibern verstecken zu können. Das ist aber schnell durchschaut worden", so Barmüller. Es liegt daher an der Bundesregierung, diese zusätzlichen Kosten für die Handy-Konsumenten durch die Handysteuer abzuwenden, die ohne deren Einspruch mit Inkrafttreten der niederösterreichischen Handysteuer ab 1. Januar 2006 schlagend würde.

Gesetz beruht auf falschen Zahlen: Über 50 % der Mobilfunkbasisstationen in Niederösterreich in gemeinsamer Nutzung

Das niederösterreichische Sendeanlagenabgabegesetz wurde auf falsche Zahlen gestützt: Der Prozentsatz aller in Niederösterreich gemeinsam genutzten Trägerstrukturen liegt bei 50,61% (!). Die Daten im Detail sind unter www.fmk.at in der Rubrik "Schwerpunkt" für alle Interessierten abrufbar.

Die Erklärung für die Differenz zu den Behauptungen im Gesetzesantrag liegt darin, dass Mag. Klaus Schneeberger, Klubobmann der ÖVP und SP-Klubchef Hannes Weninger einfach gemeinsam genutzte Trägerstrukturen wie ÖBB-Fahrleitungsmasten, Starkstromleitungsmasten usw. unter den Tisch fallen ließen. "Ein unfaires Spiel mit Zahlen soll offenbar die Legitimation für das Stopfen des niederösterreichischen Budgetlochs und die finanziellen Belastungen der Betreiber und in weiterer Folge der KundInnen schaffen", so Barmüller. Es fällt niemandem ein Stein aus der Krone, wenn die verantwortlichen Abgeordneten zum niederösterreichischen Landtag die nun vorliegenden aktuellen Zahlen verwenden, um eine richtige Entscheidung zu treffen. Der Einspruch der Bundesregierung würde diese Chance eröffnen und dem Landtag eine neuerliche Behandlung des Themas ermöglichen. Gleichzeitig würde damit die Bundesregierung die MobilfunkkundInnen vor massiven Belastungen schützen", aufgrund der nun vorliegenden aktuellen Zahlen über Mobilfunkbasisstationen in Österreich.

Keinerlei Lenkungseffekt durch die neue Handy-Steuer

Die geplante Handy-Steuer ist zudem ein schwerer Verfassungsbruch und verstößt gegen europäisches Recht: Die Palette der Verstöße reicht vom Verstoß gegen europäisches Recht über Verfassungswidrigkeit und Verdacht auf Doppelbesteuerung bis hin zu einer Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes: Denn die Gesetzesvorlage trifft in der vorgesehenen Härte nur die Mobilfunkbranche und ist daher nicht mehr als eine "Lex Mobilfunk". Die Vorlage führt außerdem zu keinerlei Lenkungseffekt, weil auch gemeinsam genutzte Standorte erheblich besteuert werden. Auch der Widerspruch zu der unter Strafdrohung durch den Bundesgesetzgeber vorgeschriebenen Ausbauverpflichtung für GSM und UMTS fällt in die Liste der Einspruchsgründe: Aufgrund einer GSM-Lizenz muss ein Betreiber nämlich 98 % der Bevölkerung mit GSM versorgen. Aufgrund der UMTS-Lizenz muss ein Betreiber bis Ende 2005 50 % der Bevölkerung mit UMTS versorgen. Diese Flächendeckung verlangt ebenso eine Mindestmenge an Mobilfunkbasisstationen wie die umfangreiche Nutzung der Mobiltelefonie über alle Bevölkerungs- und Altersgruppe hinweg.

Örtliche Bauunternehmen bangen um Aufträge aus Mobilfunkausbau

Nach dem ersten Schreck erkennen nun auch die örtlichen Bauunternehmen, dass die niederösterreichische Handysteuer Auswirkungen auf deren Aufträge und daher auf die Arbeitsplätze vor Ort haben wird. Genaue Zahlen liegen dazu noch nicht vor.

(Ende)
Aussender: Forum Mobilkommunikation (FMK)
Ansprechpartner: Mag. Thomas Barmüller
Tel.: 58839-38
E-Mail: barmueller@fmk.at
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