pts20040906050 Politik/Recht, Handel/Dienstleistungen

Gewerbeverein: Oberstgerichte weichen Unkündbarkeitsdogma auf!

Jetzt ist Zeit zum Handeln!


Wien (pts050/06.09.2004/20:20) Der OGH setzte sich nunmehr über das bisher geltende Dogma hinweg, dass terminisierte Dienstverhältnisse während der Zeit der Befristung unkündbar sind. Die neue Rechtsprechung geht nun davon aus, dass Kündigung und Befristung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen müssen. Dann bestehen grundsätzlich keine Bedenken gegen eine Kündigungsmöglichkeit. Der Österreichische Gewerbeverein (ÖGV) erblickt in dieser Entscheidung ein weiteres Indiz, dass weder die Neutralität noch die Ehe und schon gar nicht ein Dienstverhältnis immer während sein muss.

Natürlich kann ein befristetes Dienstverhältnis, das dem Mitarbeiter zwar Sicherheit gibt, ihn aber auch an einen Dienstgeber bindet - so der OGH - nur vorzeitig beendet werden, wenn eine schwerwiegende sachliche Begründung gegeben ist.

Ähnlich bemerkenswert ist der oberstgerichtlich sanktionierte Wegfall der Arbeitslosen-Versicherungsfreiheit für die ÖBB-Bediensteten (VfGH). Er führte dazu, dass ab 1. Jänner 1995 von dieser damals grundsätzlich unkündbaren Mitarbeitergruppe Arbeitslosenversicherungsbeiträge entrichtet werden mussten und gleichzeitig - so der VfGH - Anwartschaften aus der Arbeitslosenversicherung erworben werden.

Beide Erkenntnisse legen den Schluss nahe, dass die Oberstgerichte Beamte und ähnlich privilegierte Mitarbeiter nicht für unkündbar halten, wenn eine sachliche Rechtfertigung gegeben ist.

Da Österreichs Heer der öffentlich-rechtlich Bediensteten fast doppelt so groß ist, wie vergleichbare Kohorten anderer Staaten, sollte sich die Bundesregierung nicht so sehr fürchten, den überfälligen Personalabbau im öffentlich-rechtlichen Bereich anzupacken. Bei Bundesbahnern ist dies besonders einfach, da diese seit 1995 arbeitslosenversichert sind. Und bei den anderen Beamten ist es allemal billiger beitragsloses Arbeitslosengeld auszubezahlen, als tausende Mitarbeiter mit achtzig Prozent ihrer Aktivbezüge unter Bezahlung ihrer Mitarbeiterbeiträge zur Sozialversicherung ein Jahrzehnt auf Kosten des Steuerzahlers Enten füttern zu lassen!

Denn auch Beamte und ÖBBler haben befristete Dienstverhältnisse - derzeit bis zu deren Tod!

(Ende)
Aussender: Österreichischer Gewerbeverein
Ansprechpartner: Dr. Herwig Kainz
Tel.: 01/587 36 3330
E-Mail: h.kainz@gewerbeverein.at
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