pts20021029008 Umwelt/Energie, Unternehmen/Wirtschaft

Änderungen im Abfallgesetz haben massive Auswirkungen auf Österreichs Wirtschaft


Wien (pts008/29.10.2002/09:00) Zwei neue Gesetze aus dem Bereich der Abfallwirtschaft lassen für heimische Unternehmen sowohl organisatorische als auch finanzielle Mehrbelastungen befürchten. Nur wer sich rechtzeitig auf die neuen Rahmenbedingungen einstellt, kann von den neuen Bestimmungen auch finanziell profitieren. Umweltrechtsexperten der Beratungsfirma KANZIAN ENGINEERING & CONSULTING GmbH (KEC) bieten Informationsseminare und Lösungskonzepte zur Bewältigung der neuen rechtlichen Gegebenheiten.

Ab November 2002 tritt in Österreich ein völlig überarbeitetes, EU-konformes Abfallwirtschaftsgesetz (AWG 2002) in Kraft, das massive Auswirkungen für die österreichische Wirtschaft haben wird. Bis jetzt wissen nur wenige Unternehmen, dass Neuerungen auf sie zukommen werden, noch herrscht Klarheit darüber, wie sie den Anforderungen bestmöglich entgegen kommen können.

Erstmals fallen auch innerbetriebliche Abfälle unter das AWG

Weitrechende Konsequenzen erwarten Rechtsexperten von der für Österreich gänzlich neuen Regelung, auch innerbetrieblich anfallende Abfälle nach den Gesetzen des AWG zu entsorgen: Mit den neuen Bestimmungen unterliegen erstmals auch innerbetriebliche Abfälle den umfangreichen Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes. Das bedeutet, dass auch für sie die geltenden Aufzeichnungs- Melde- und Sorgfaltspflichten zutreffend sind. Ein Mehr an zeitlichem und finanziellem Aufwand für die Unternehmen ist die Folge.

Abfallwirtschaftskonzept nunmehr für alle Betriebe über 20 Arbeitnehmer verpflichtend

Die zweite weit reichende Änderung des Gesetzes betrifft einen großen Teil der österreichischen Wirtschaft, der bis jetzt wenig mit den Gesetzen der Abfallwirtschaft in Berührung gekommen ist. Ab November 2002 sind nämlich sämtliche Unternehmen, die mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen!

Ab 2004: Abfallbehandlung wird vor Deponierung verpflichtend

Betreffen oben genannte Bestimmungen den Abfallerzeuger, so findet sich in der Deponie VO eine Regelung, die schon im Vorfeld unter den Abfallentsorgern für kräftigen Wirbel gesorgt hat: Ab 2004 dürfen Abfälle nicht mehr ohne vorherige Behandlung deponiert werden. Im Klartext bedeutet das, dass Deponien nur noch thermisch behandelte (verbrannte), mechanisch biologisch aufbereitete und/oder biologisch behandelte (kompostierte) Abfälle annehmen dürfen. Die Kosten dieser gravierenden Umstellung werden vermutlich an den Unternehmen hängen bleiben.

So können Betriebe von den neuen Gesetzen profitieren:

Abfallwirtschaftskonzepte verhelfen zu Rechtssicherheit und finanzieller Entlastung

"Die professionelle Erarbeitung eines Abfallwirtschaftskonzeptes ist der optimale Weg, eine erste Bestandsaufnahme der unterschiedlichen Abfallströme sowie Trenn- und Entsorgungsmöglichkeiten zu erstellen. Eine Lösung findet sich im Gesetz selbst, und zwar die Erstellung eines Abfallwirtschaftskonzeptes. Darunter soll man sich nicht einen weiteren Umweltauflagen-Knüppel vor die ohnehin schon geschwächten Füße der Unternehmer vorstellen. Basierend auf einer Situationsanalyse ist es möglich, Schwachstellen und Chancen zu erkennen und Modelle zu entwickeln, die auf den neuen gesetzlichen Regelungen aufbauen und von denen die Unternehmen sowohl finanziell als auch arbeitstechnisch profitieren", erklärt DI Dr. Rudolf Kanzian.

Betriebsanalysen und Seminarreihen:

Abfallexperten helfen bei Bewältigung der neuen Gesetze

Auf Grund der einschneidenden Gesetzesänderungen und der zunehmenden Verunsicherung, die sich unter den Umweltverantwortlichen der Betriebe breit macht, hat KEC ein auf sechs Modulen aufgebautes Lösungsangebot entwickelt, das sowohl Klein- als auch Großbetrieben bei der Bewältigung der neuen Gesetze zur Seite steht. Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Analyse des innerbetrieblichen Abfallwirtschaftssystems sowie der Optimierung des Sammelsystems im Unternehmen durch die Erstellung von neuen oder die Überarbeitung bereits existierender Abfallwirtschaftskonzepte. Seminarreihen für Umweltbeauftragte zur neuen Gesetzeslage bis hin zu Schulungen, die mit dem Titel "Abfallbeauftragter" abschließen, bilden einen weiteren Bestandteil der Informationsarbeit der Abfallexperten von KEC.

Nähere Informationen, wie Unternehmen bestmöglich auf die neuen Anforderungen der Gesetze reagieren können und Anmeldungsmöglichkeiten zu den Seminaren finden Sie unter: http://www.kec.at , e-mail: office@kec.at . DI Dr. Rudolf Kanzian, Abfallexperte bei KEC, informiert Sie auch gerne in einem persönlichem Gespräch: 01/218 03 83

(Ende)
Aussender: pts - Presseinformation (A)
Ansprechpartner: DI Dr. Rudolf Kanzian
Tel.: +43-1-218 03 83
E-Mail: office@kec.at
|