pte20001127041 in Leben

Telefonsex: Eltern haften nicht für ihre Kinder

VKI gewinnt Musterprozess gegen Anbieter IBC


Wien (pte041/27.11.2000/16:02) IBC, ein Anbieter verschiedenster Telefonsex-Nummern, hat einen Musterprozess gegen den Verein für Konsumenteninformation (VKI) http://www.konsument.at in erster Instanz verloren. Im dem Verfahren ging es um einen 14-Jährigen, der ohne Erlaubnis seiner Mutter diese Nummern anrief und 3.500 Schilling vertelefonierte. Die Frau weigerte sich zu zahlen, IBC klagte. Nun entschied das Bezirksgericht für Handelssachen Wien, dass Eltern nicht für Telefonate ihrer Kinder haften.

IBC bietet unter einer Wiener Ortswahlnummer Telefonsex-Leistungen an. Bei Telefonaten wird - wenn die Rufnummer des Anrufers mitgesendet wird - über diese Nummer der Inhaber des Anschlusses festgestellt. Dieser bekommt die "Leistungen" verrechnet, unabhängig davon, ob er selbst telefoniert hat oder nicht. Die Frau wies IBC ausdrücklich darauf hin, dass sie ihrem Sohn nie erlaubt habe, solche Telefonate zu führen. Daher hafte weder sie selbst noch ihr minderjähriger Sohn für die Gespräche, begründete die Frau. Dennoch wurden die Rechnungen immer weiter gemahnt, bis die Mutter schließlich bezahlte - allerdings "vorbehaltlich der rechtlichen Klärung und Rückforderung der Beträge". Der VKI ließ sich die Rückforderungsbeträge abtreten, klagte IBC auf Zahlung und bekam nun Recht.

Hat der Anschlussinhaber nicht selbst telefoniert und auch nicht einen Dritten bevollmächtigt, dies zu tun, dann gibt es keinen Dienstleistungsvertrag zwischen dem Anschlussinhaber und der IBC, urteilte das Gericht. Die Rechnung muss daher auch nicht bezahlt werden. Die Anschlussinhaberin habe mit IBC keinen Vertrag geschlossen und sei daher nicht zur Zahlung verpflichtet gewesen. Auch das von IBC vorgebrachte Argument der Verletzung der Aufsichtspflicht wurde vom Gericht verneint. Die freie Zugänglichkeit eines Telefonanschlusses könne nicht als "Verletzung der Aufsichtspflicht" angesehen werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(Ende)
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