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pte19971217010 in Business

Mutter-Kind-Paß-Bonus ab 1. Jänner 1998

Voraussetzung: Absolvierung der ärztlichen Untersuchungen


Wien (pte) (pte010/17.12.1997/19:52)

Ab 1. Jänner 1998 treten die Bestimmungen für den neuen Mutter-Kind-Paß-Bonus in Kraft. Wenn Mutter und Baby alle im Paß vorgesehenen ärztlichen Untersuchungen absolviert haben, wird zum ersten Geburtstag des Kindes ein einmaliger Betrag von 2.000 Schilling ausbezahlt. Die ersten, für die der neue Bonus zum Tragen kommt, sind Kinder, die seit 1. Jänner 1997 geboren wurden und damit im Jahr 1998 ihren ersten Geburtstag haben. Das Kind muß seinen ständigen Wohnsitz in Österreich haben, mindestens ein Elternteil muß die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder sich vor dem ersten Geburtstag des Kindes mindestens drei Jahre in Österreich aufgehalten haben. Anträge für den Mutter-Kind-Paß-Bonus sind beim Wohnsitzfinanzamt zu stellen, wo auch die notwendigen Antragsformulare aufliegen. Stichtag für Anträge ist der erste Geburtstag des Kindes.

Dem Antrag ist ein Nachweis über das Familieneinkommen beizulegen. Der Bonus wird nur ausbezahlt, wenn das Familieneinkommen im Jahr 1997 die Summe von 448.800 Schilling nicht überstiegen hat. Bezüge, die von der Einkommensteuer befreit sind, werden bei der Berechnung des Familieneinkommens nicht berücksichtigt. Dazu zählen etwa das Karenzgeld und die Familienbeihilfe. Für weitere Informationen steht das Familienservice des Familienministeriums zur Verfügung (Telefonnummer 0660/5201 zum Ortstarif aus ganz Österreich). (Ende)
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