pts19991118004 in Business
Mit Interunfall abgesichert und gesund in die Pension
Die Pensionsvorsorge mit staatlicher Förderung der Interunfall bietet finanzielle Absicherung im Alter und eine Vielzahl an gesundheitsfördernden Angeboten.
Wien (pts004/18.11.1999/10:00)
Die Steuerreform 2000 ermöglicht eine neue Form der privaten Vorsorge: die Pensionszusatzversicherung mit steuerlicher Förderung (PZV) ähnlich dem Bausparen. Dieses Produkt bietet für das InterunfallFinanzManagement ein neues, wichtiges Betätigungsfeld.Die Förderung des neuen Produktes durch den Staat besteht konkret aus folgenden Punkten:
- Der Staat zahlt für Einzahlungen bis zu 13.760,-- Schilling (1.000 Euro) im Jahr 2000 eine Prämie von 3,5 Prozent (bis zu einem Maximalbetrag von 482,-- Schilling) dazu. Diese Höhe ist gleichgestellt der Bausparförderung und kann vom Staat jährlich verändert werden.
- Die Leistungen aus dem Pensionsvorsorgeprodukt ist von der Einkommens-, der Kapitalertrags- sowie von der Erbschafts- und Schenkungssteuer - und bei Fonds von der Spekulationsertragssteuer befreit.
- Die Versicherungssteuer wird für dieses Produkt von 4% auf 2,5% reduziert.
Die Interunfall wird die Pensionsvorsorge mit staatlicher Förderung sowohl in der Lebensversicherung - in Form der "klassischen Rente" und in der Fondspolizze - als auch in Form der Pensionsinvestmentfonds anbieten. Bei allen drei Varianten ergänzt die Interunfall die PZV um ein spezielles Dienstleistungspackage: Ihr Interunfall assistent Personen Vorteilspaket. Dieses Vorteilspaket besteht aus dem klassischen Interunfall assistent Personen und Wellnessgutscheinen im Wert von 1.000,-- Schilling jährlich.
Die Leistungen des Interunfall assistent Personen beinhalten europaweite Sofort-Hilfe in Notsituationen - unabhängig an welchem Ort und zu welcher Zeit diese Hilfe notwendig wird, denn die Notrufzentrale ist das gesamte Jahr über 24 Stunden erreichbar. Der Interunfall assistent Personen organisiert Hilfe, ruft Personen an, die im Notfall zu verständigen sind und veranlaßt Such-, Rettungs-, Bergungs- und Transportmaßnahmen. Die dabei entstehenden Kosten werden bis zu 150.000,-- Schilling von der Interunfall übernommen.
Weiters bietet der Interunfall assistent die Betreuung nach schwerem Unfall ebenso wie nach erstmaliger Diagnose einer schweren Krankheit. Die Betreuung reicht dabei von der Organisation der Rehabilitation bis zur Einkaufshilfe. Auch an Unterstützung bei der Kinderbetreuung wird gedacht. Damit der Interunfall assistent im Notfall rasch und optimal helfen kann, können die Kunden persönliche Daten in der Notrufzentrale deponieren. Nur mit dem vom Kunden genannten Losungswort hat Ihr Interunfall assistent Zugriff auf die Daten der Konsumenten.
Die PZV-Wellnessgutscheine können bei den Interunfall Service-Partnern aus dem Gesundheitsbereich eingelöst werden. Ein Gutschein über 500,-- Schilling ist zum Beispiel bei der Kärntner Hotelgruppe "Schlank und Schön in Österreich" einlösbar.
Die drei PZV-Varianten der Interunfall sind den Kundenwünschen angepaßt und bieten für jeden Vorsorgebedarf eine geeignete Lösung:
"klassische Rente"
Im Rahmen der "klassischen Rente" kann zur lebenslangen Alterspension wahlweise auch eine Ehepartnerpension miteingeschlossen werden: Stirbt die versicherte Person, so wird an den Ehepartner die Ehepartnerpension ausbezahlt, wenn und solange dieser lebt. Zusätzlich und gleichzeitig wird eine Ehepartnerpension aus der Gewinnbeteiligung ausbezahlt. Stirbt der Ehepartner vor der versicherten Person, so erlischt der Anspruch auf die Ehepartnerpension ohne Leistung. Zusätzlich kann auch eine Prämienfreistellung bei Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit vereinbart werden; damit wird auch im Falle von Einkommensausfällen die heute geplante Pensionsvorsorge gewährleistet. Wer eine Überbrückungspension vereinbart, dem wird für den Fall der Einstellung oder Einschränkung der Erwerbstätigkeit ab dem 50. Lebensjahr bis zum Beginn der Alterszusatzpension eine monatliche Überbrückungspension bezahlt.
"Die Fondsgebundene"
Die fondsgebundene Pensionszusatzversicherung bietet den Kunden eine lebenslange Alterszusatzpension mit Überbrückungspension, Prämienfreistellung bei Erwerbsunfähigkeit und Hinterbliebenenpension.
Die Höhe der lebenslangen Alterszusatzpension ergibt sich dann aus dem zum Pensionsantrittszeitpunkt angesammelten Fondsvermögen. Die in die fondsgebundene Pensionszusatzversicherung fließenden Prämien müssen zu mindestens 75% in Pensionsinvestmentfonds veranlagt werden; dabei stehen je nach Ertrags- und Risikoorientierung des Kunden zwei Fonds mit unterschiedlichen Aktienanteilen zur Wahl. Die restlichen Prämien können entweder durch denselben Pensionsinvestmentfonds oder durch einen anderen Fonds aus der gesamten Fondspalette abgedeckt werden.
Die prämiengeförderten "PIFs"
Die prämiengeförderten Pensionsinvestmentfonds stehen - auch als Grundlage für die fondsgebundene Pensionszusatzversicherung - in zwei Varianten zur Verfügung:
- Der Offensiv-Pensionsinvestmentfonds mit einem Aktienanteil von 65% ist für Kunden geeignet, die einen längeren Veranlagungshorizont haben und bereit sind, für höhere Ertragschancen auch höhere Kursschwankungsrisiken in Kauf zu nehmen.
- Der Defensiv-Pensionsinvestmentfonds hat einen Aktienanteil von rund 35% und ist für Kunden mit geringerer Risikobereitschaft und/oder kürzerer Ansparzeit gedacht.
Für beide Fonds muss ein unwiderruflicher Auszahlungsplan abgeschlossen werden, der besagt, dass im Leistungsfall (Überbrückungspension oder Alterszusatzpension) das Fondsvermögen an die Versicherung übertragen wird. Aus diesem übertragenen Fondsvermögen werden dann die entsprechenden Überbrückungs- und Alterszusatzpensionen gedeckt.
Die staatliche Förderung der fondsgebundenen Pensionszusatzversicherung und der PIFs wird allerdings nur gewährt, wenn das angesparte Kapital in Form einer lebenslangen Rente ausbezahlt wird. (Ende)
| Aussender: | Interunfall Versicherung AG |
| Ansprechpartner: | Karin Kreutzer |
| Tel.: | 01/543 01-2480 |
| E-Mail: | karin.kreutzer@generali.at |
| Website: | www.interunfall.at |
