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pte20030818021 in Forschung

Mindestanforderungen für Dialer veröffentlicht

Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch


Bonn (pte021/18.08.2003/14:45)

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten des "Gesetzes zur Bekämpfung des Missbrauchs von (0)190er/(0)900er Mehrwertdiensterufnummern" mit 15. August 2003 hat die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) http://www.regtp.de ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Bekämpfung des Rufnummernmissbrauchs vorgestellt. Kern des Paketes sind Mindestanforderungen für so genannte Dialer, die die Datenverbindungen über Mehrwertdiensterufnummern herstellen. Sie müssen so gestaltet sein, dass der Nutzer solche Programme sowohl erkennen als auch eindeutig bestimmten Angeboten zuordnen kann und dass der Nutzer dem Bezug eines Dialers, dessen Aktivierung und der Verbindungsherstellung explizit zustimmen muss.

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