business

AUSSENDER



Microsoft Österreich

Ansprechpartner: Thomas Lutz
Tel.: 01/610 64-145
E-Mail: tlutz@microsoft.com

FRüHERE MELDUNGEN

pts19981119014 in Business

Microsoft hält sich an die einstweilige Verfügung im Rechtsstreit mit Sun


Wien (pts014/19.11.1998/15:55)

Im Streit um die Auslegung des Java-Lizenzvertrags hat ein ameri-kanisches Bundesbezirksgericht in einer einstweiligen Verfügung festgelegt, daß Microsoft die Java Native Interface Technologie von Sun Microsystems innerhalb von 90 Tagen in der Microsoft Java Virtual Machine unterstützen muß. Microsoft wird sich an die einstweilige Verfügung halten, prüft aber derzeit weitere rechtliche Schritte. Das erstinstanzliche Urteil ist kein definitiver Entscheid. Anwender und Entwickler, die heute mit Microsoft-Produkten arbeiten, sind von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen. Es müssen auch keine Produkte vom Markt zurückgezogen werden.

Microsoft wird sich an die einstweilige Verfügung halten, prüft aber derzeit weitere rechtliche Schritte. Das erstinstanzliche Urteil ist kein definitiver Entscheid. Anwender und Entwickler, die heute mit Microsoft-Produkten arbeiten, sind von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen. Es müssen auch keine Produkte vom Markt zurückgezogen werden.

Das Bundesbezirksgericht gesteht in seiner Begründung Microsoft ausdrücklich das Recht zu, die von Sun lizenzierte Java-Technologie zu modifizieren und zu verbessern. Ebenso hat Microsoft weiterhin das Recht, Entwicklern die Wahlmöglichkeit zu bieten, Windows-Anwendun-gen mit Java zu schreiben, ohne dadurch gegen die einstweilige Verfügung zu verstoßen. Das erstinstanzliche Urteil hält lediglich fest, daß Microsoft in einigen Aspekten möglicherweise über die in der Lizenzvereinbarung mit Sun festgehaltenen Grenzen hinaus gegangen sein könnte.

Microsoft wird die nötigen Schritte unternehmen, um der einstweiligen Verfügung des US-Bundebezirksgerichts Folge zu leisten. Sie verlangt von Microsoft grundsätzlich zweierlei: Microsoft muß zum einen innerhalb von 90 Tagen in ihrer Java Virtual Machine das Java Native Interface, eine Technologie von Sun, unterstützen. Zum anderen muß Microsoft einzelne Schlüsselbegriffe in ihren Entwicklungswerkzeugen als Standardeinstellung ausschalten. Anwender und Entwickler, die heute bereits Microsoft-Produkte mit Unterstützung für Java nutzen, sind von der einstweiligen Verfügung nicht betroffen.

Vertreter von Microsoft zeigten sich enttäuscht über die einstweilige Verfügung. Das Vorgehen versage Anwendern und Entwicklern den Zugang zu einer Java-Implementierung auf Windows, die nachgewiesenermaßen den besten Integrationsgrad aufweise und die höchste Leistung erbringe. Rechtliche Schritte gegen die einstweilige Verfügung werden derzeit geprüft. (Ende)
Aussender: Microsoft Österreich
Ansprechpartner: Thomas Lutz
Tel.: 01/610 64-145
E-Mail: tlutz@microsoft.com
Website: www.microsoft.com/Austria/
|
Top