Menschenrechte sind Japans Firmen egal
Weniger als ein Drittel geht konsequent gegen entsprechende Verstöße in den Lieferketten vor
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Brauerei der Asahi Group: Whistleblower sind hier willkommen (Foto: asahigroup-holdings.com) |
Tokio (pte003/18.11.2022/06:10)
Weniger als ein Drittel der japanischen Unternehmen führt laut einer Umfrage des Wirtschaftsportals "Nikkei Asia" Mechanismen zur Bekämpfung von Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten ein. Immerhin haben 660 von 886 befragten Unternehmen (74,5 Prozent) Verfahren zur Meldung und Aufklärung von Menschenrechtsverletzungen eingerichtet, die bei ihren Lieferanten begangen werden. Für die meisten dieser Unternehmen gelten die Maßnahmen sowohl für die Muttergesellschaft als auch für globale Tochtergesellschaften.
Westen als Vorbild
Die Vereinten Nationen haben Unternehmen empfohlen, Beschwerdemechanismen einzurichten, über die betroffene Interessengruppen potenzielle Menschenrechtsverletzungen melden können. Westliche Unternehmen haben bei diesen Initiativen die Führung übernommen. Allerdings gibt es auch bei japanischen Unternehmen weitere Bemühungen, das Problem anzugehen.
So hat die Mitsubishi UFJ Financial Group (MUFG), Japans größte Bank, die Finanzierungsstandards für Projekte mit potenziell negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Menschenrechte verschärft. Für die Palmölindustrie beispielsweise verlangt die MUFG nun von den Finanzierungsempfängern die Vorlage einer Bescheinigung, dass der Betrieb strengen internationalen Nachhaltigkeitsstandards entspricht.
Der Getränkehersteller Asahi Group Holdings wiederum bietet einen Kontakt an, der Whistleblower-Meldungen von Lieferanten entgegennimmt, also anonyme Informationen zu Verstößen gegen internationale Codizes. Das Unternehmen überprüft auch Lieferanten von Kaffeebohnen und anderen Rohstoffen in ihren Herkunftsländern. In Zukunft sollen weitere Länder und Materialien überprüft werden.
Compliance-Maßnahmen
Doch Unternehmen, die solche Compliance-Maßnahmen vollständig implementiert haben, sind rar gesät. Nur 256 Unternehmen in der Umfrage oder 28,9 Prozent geben an, dass sie die Menschenrechtsbedingungen vor Ort bei ausländischen Lieferanten regelmäßig überprüfen. 62 Unternehmen delegieren die Arbeit an externe Inspektoren.
Die japanische Regierung wird im kommenden Jahr ein Gesetz in Kraft setzen, das Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt und Offenlegung von Erkenntnissen über Verstöße bei Lieferanten verpflichtet. Es gilt für lokal tätige Unternehmen ab einer bestimmten Größe. Bei Nichteinhaltung drohen Geldbußen von umgerechnet bis zu 800.000 Euro.
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