Ad hoc-Mitteilung gemäss Art. 53 KR
HT5 AG : HT5 AG beruft Anleihegläubigerversammlung zur Restrukturierung der Hybridanleihe ein
Hochdorf (pta007/22.05.2025/07:00 UTC+2)
Anlässlich einer Anleihegläubigerversammlung wird der Verwaltungsrat der HT5 den Inhabern der Hybridanleihe vorschlagen, die Anleihebedingungen anzupassen. Bei Annahme des Antrags würden die Anleihegläubiger viel rascher abgegolten als im laufenden Nachlassverfahren. Gleichzeitig würden sie von einer attraktiven Wahlmöglichkeit profitieren. Diese wird so ausgestaltet, dass zwischen einem Verkauf eines Anteils zu nominell CHF 5'000 gegen Zahlung von CHF 535 und einer Wandlung eines solchen Anteils in 600 HT5-Aktien gewählt werden kann.
Die HT5 AG wird die Inhaber der Hybridanleihe (HT517; ISIN CH0391647986) zu einer Anleihegläubigerversammlung einladen, die voraussichtlich am 13. Juni 2025 stattfinden soll. Ziel der Gesellschaft ist es, mit Zustimmung der Anleihensgläubiger die Anleihebedingungen anzupassen, um rasch aus dem laufenden Nachlassverfahren mittels Sanierung herauszukommen.
Falls die Anleihegläubiger der Anpassung der Anleihebedingungen zustimmen, erhalten sie eine Wahlmöglichkeit, die so ausgestattet ist, dass sie voraussichtlich bis zum vierten Quartal 2025 jeden ihrer Anteile an der Anleihensobligation zu nominell CHF 5'000 entweder gegen Zahlung von CHF 535 an die HT5 verkaufen oder in 600 Aktien der HT5 AG wandeln. Sollte die Versammlung gegen den Antrag stimmen oder das nötige Quorum nicht erreicht werden, würde die Gesellschaft länger in der definitiven Nachlassstundung mit den damit verbundenen Kosten verbleiben und die Gläubiger würden frühestens im Laufe des Jahres 2026 eine noch zu bestimmende Nachlassdividende erhalten.
Sofern mindestens Zweidrittel (66.67%) des Nominalkapitals der Hybridanleihe in Höhe von CHF 125 Millionen dem Antrag des Verwaltungsrats zustimmen, kann die HT5 AG saniert und anschliessend mit einem attraktiven, operativ und finanziell erfolgreichen Unternehmen zusammengeführt und dieses so an die Schweizer Börse SIX Swiss Exchange gebracht werden. Im Rahmen des Schuldenrufs der Sachwalter Transliq hatten sich über 90% aller Anleihensgläubiger gemeldet. Das ist nach Einschätzung des Verwaltungsrats der HT5 eine hervorragende Basis für eine erfolgreiche Sanierung.
Die Anleihegläubiger werden gebeten, an der Versammlung teilzunehmen beziehungsweise sich dort vertreten zu lassen. Weitere Informationen zur Versammlung werden in Kürze durch das Unternehmen und die Sachwalter veröffentlicht bzw. auf der Webseite des Unternehmens unter www.ht5.ch/hybridanleihe publiziert. Ebenfalls wird eine Information über das Bankensystem erfolgen. Zur Teilnahme berechtigt werden alle Gläubiger der Hybridanleihe sein, die sich fristgerecht anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Andreas Leutenegger, Verwaltungsratspräsident von HT5, sagte: «Die Unterstützung der Anleihegläubiger ist eine zentrale Voraussetzung, um die geplante Sanierung der HT5 voranzutreiben. Wir sind überzeugt, dass mit der Restrukturierung der Hybridanleihe eine attraktive Alternative für alle Anleihegläubiger geschaffen wird, und wir empfehlen allen Inhabern der Anleihe, an der Anleihensgläubigerversammlung teilzunehmen oder sich vertreten zu lassen, und dem Antrag des Verwaltungsrats zuzustimmen.»
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