pte20080301003 in Business
Marktmachtmissbrauch: Microsoft als Einzeltäter
Erklärtes Angriffsziel der EU-Kommission bilden normalerweise Kartelle
Brüssel (pte003/01.03.2008/06:15)
"In den vergangenen Jahren gab es nur sehr wenige Missbrauchsfälle, bei denen Einzelunternehmen eine marktbeherrschende Stellung ausnutzten. Die üblichen Fälle betrafen fast ausschließlich Kartellabsprachen mehrerer Unternehmen", sagt Hans-Georg Kamann, Partner im Frankfurter Büro der Sozietät Mayer Brown und einer der Direktoren des Centrums für Europarecht an der Universität Passau, im Gespräch mit pressetext. Die jüngste Bußgeldforderung der EU-Kommission gegen den Softwarekonzern Microsoft stellt laut EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes die erste Forderung wegen Nichteinhaltung einer Kartellentscheidung dar. Zugleich summieren sich die Strafzahlungen Microsofts mit der nun auferlegten Strafzahlung von knapp 900 Mio. Euro auf die Rekordsumme von insgesamt 1,67 Mrd. Euro wegen Behinderung des Mitbewerbs.
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