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pte20000122017 in Business

Markenrecht als Rechtsgrundlage bei Domain-Streitigkeiten

Etablierte Markennamen haben Vorrecht auf Domain


Wien (pte) (pte017/22.01.2000/14:51)

Die Domain-Vergabe erfolgt nach dem Prinzip first comes, first serves ohne Prüfung, ob der Antragsteller eine Berechtigung hat. Die Vergabestellen prüfen ausschließlich ob die formalen Voraussetzungen - alphabetische Buchstaben, Bindestriche und Zahlen, welche nicht an erster Stelle stehen dürfen - für den gewünschten Domain-Namen gegeben sind bzw.ob dieser noch nicht vergeben ist, erklärte Rechtsanwalt Meinhard Ciresa, anlässlich eines Seminars der Licensing Executives Society gestern, Freitag, in Wien.

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