pte19980705003 in Business
Löschen von Unternehmensdaten strafbar
Ex-Mitarbeiterin der US-Küstenwache muß ins Gefängnis
Washington (pte) (pte003/05.07.1998/11:00)
Eine ehemalige Mitarbeiterin der US-Küstenwache ist zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten verurteilt worden, weil sie im Juli 1997 wichtige Informationen aus der Personal-Datenbank der Küstenwache gelöscht und das Computer-System zum Absturz gebracht hatte. Der Frau namens Shakuntla Devi Singla wurden außerdem fünf Monate Hausarrest, eine dreijährige Bewährungszeit sowie die Zahlung von umgerechnet 440.000 Schilling Schadensersatz an die Küstenwache auferlegt.
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