pte19980526006 in Business
Links können künftig teuer kommen
Urteil: 40.000 DM Strafe für einen "linken" Link
Hamburg (pte) (pte006/26.05.1998/08:00)
Ein Link auf eine Satireseite geriet vor dem Landgericht Hamburg zum Präzedenzfall. Nach Ansicht der Richter wurde der Kläger durch die Satire in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt. Die Klage richtete sich nicht gegen den ehrverletzenden Artikel, sondern gegen den Betreiber einer Homepage, der mit einem Link auf die Satire verwiesen hatte. Nach Meinung von Sebastian Biere, Online-Rechtsexperte von akademie.de, haftet nach diesem Urteil jeder, der einen Link auf eine fremde Homepage setzt, auch für deren Inhalt. Nachzulesen ist die richterliche Entscheidung unter http://www.online-recht.de
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