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pts19990123007 in Business

Konsumentenfreundliches Urteil zu CD-Versand

Händler muß Porto für Rücksendung mangelhafter Waren tragen


Berlin (pte) (pts007/23.01.1999/16:49)

Versandhauskunden, die mangelhafte Musikkassetten oder CDs zurücksenden, müssen nicht für das Porto aufkommen. Mit diesem Urteil gab das Oberlandesgericht Stuttgart einer Klage des Verbraucherschutzvereins (VSV), Berlin, gegen die Disc-Center Musikversand GmbH & Co. KG statt. In seinen Geschäftsbedingungen machte das Versandhaus die Erstattung des Kaufpreises für mangelhafte Waren davon abhängig, daß der Kunde das Porto für die Rücksendung aus eigener Tasche zahlt. Da die vertriebenen Musikkassetten, Schallplatten und CDs oft nur 5 bis 20 Mark kosten, machen diese Versandkosten nicht selten 60 Prozent des Kaufpreises aus.

Die Klausel benachteiligt den Kunden unangemessen und ist unwirksam, entschied jetzt das OLG Stuttgart. Nach eindeutiger Rechtslage seien die Kosten für den Rücktransport mangelhafter Waren vom Versandhändler zu tragen. Es sei unzulässig, den Kunden durch die Aufstellung unberechtigter und kostenträchtigter Abwicklungshindernisse davon abzuhalten, sein Recht auf Erstattung des Kaufpreises wahrzunehmen. (Quelle: AgV, Arbeitsgemeinschaft der Verbraucher, Bonn) http://www.agv.de (Ende)
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