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pte20060116009 in Business

Knöllchen für die Haushaltssanierung

Wirtschaftsjurist hält die kommunale Finanzplanung in Deutschland für verfassungswidrig


Bonn/Bad Honnef (pte009/16.01.2006/10:30)

Alle Geldbußen oder verfahrensrelevanten Zahlungen dürfen nach Ansicht des Rechtsexperten Horst Mirbach nicht für Zwecke verwandt werden, für die üblicherweise Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Geldbußen füllen in immer stärkerem Maße die Kassen der Kommunen und werden als Instrument zur Haushaltssanierung eingesetzt. "Das hat vor allem in den vergangenen zehn Jahren der Haushaltsenge zu einer sachlich nicht begründbaren, unangemessenen Intensivierung der Verfolgung von Bagatelldelikten durch Ordnungsbehörden zum Zwecke der Einnahmenverbesserung geführt. Zum Teil werden dem Personal sogar Prämien ausgelobt oder extra Personal eingestellt, um von dieser Einnahmequelle profitieren zu können. Hierdurch wird die notwendige Neutralität des Handelns der Behörden und ihrer Mitarbeiter gefährdet und das Ansehen von Verwaltung und Rechtsprechung beschädigt", so Mirbach im Gespräch mit pressetext. Der Bad Honnefer Wirtschaftsjurist und Vorsitzende der "Aktion Gewerbefreiheit" http://www.gewerbefreiheit.de hält die Haushaltspolitik, Bußgelder im voraus als kommunale Finanzquelle einzuplanen, für verfassungswidrig.

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