pte19980629004 in Business
Klammeraffe "@" im Firmennamen unzulässig
Münchner Registergericht lehnt Firmennamen Science@Medics ab
München (pte) (pte004/29.06.1998/08:00)
Dank der zunehmenden "Onlinisierung" taucht der "Klammeraffe" auch immer öfter in Firmennamen auf. Durch ein Urteil des Münchner Registergerichtes (Reg.Nummer leider unbekannt) sind diese allerdings unzulässig und können somit auch nicht in das Handelsregister aufgenommen werden. Die Begründung des Urteils: als Zeichen in Firmennamen sind nur die gängigen lateinischen Buchstaben und das kaufmännische "&" zulässig. Außerdem finde sich dieses Zeichen nicht einmal auf der Schreibmaschine des Gerichtspräsidenten. (Originalzitat) Der Chef der Firma "Science@Medics", das erste Opfer dieses Urteils, will nun Berufung einlegen, um seinen Namen eintragen lassen zu können. http://www.medics.de (netNite)
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