pte19970908010 in Business
Kennzeichnung für Gen-Food weiter unklar
Stichtag 1. November - Welche Produkte müssen ausgewiesen werden?
Brüssel (pte) (pte010/08.09.1997/21:36)
Seit dem 15. Mai diesen Jahres ist die Novel-Food-Verordnung der Europäischen Union in Kraft. Sie sieht die Kennzeichnung gentechnisch veränderter Lebensmittel vor, aber nicht in welcher Form die Hersteller auf die Herkunft der Nahrung hinweisen sollen. Stichtag ist der 1. November.Die Novel-Food-Verordnung der EU regelt vor allem Anmelde- und Genehmigungsverfahren für Lebensmittel, die aus gentechnisch manipulierten Organismen bestehen oder von solchen hergestellt werden. Überdies sieht sie die Kennzeichnungspflicht dieser Produkte vor. Über die Form, in der das geschehen soll, schweigt sie sich jedoch aus. Die EU-Kommission muß bis zum 1. November Regelungen dazu treffen.
Noch sind die Experten allerdings uneins, welche Produkte ausgewiesen werden sollen. Während einige Fachleute die besondere Kennzeichnung von nicht-veränderten Nahrungsmitteln favorisieren, befürworten andere die Markierung von gentechnisch veränderten Waren. Problem dabei ist der Nachweis der Manipulation durch geeignete Verfahren. Derzeit existiert kein allgemein gültiges Verfahren, das die Herkunft von allen Produkten zweifelfrei klärt.
Bisher verwenden Lebensmittelchemiker die der Gentechnik entliehene Polymerase-Kettenreaktion. Dabei wird das Erbgut, etwa einer Kartoffel, zu einer untersuchbaren Menge vervielfältigt. Darin suchen die Wissenschaftler dann nach fremden Genen. Nicht ganz so einfach ist dieser Nachweis in weiterverarbeiteten Nahrungsmitteln. So liegt zum Beispiel das Erbgut in Instantpulver für Kartoffelpüree oft nur beschädigt und für die Technik unbrauchbar vor. Dadurch fielen solche Produkte nicht unter eine Kennzeichnungspflicht von veränderten Nahrungsmitteln.
Ein Konsens zeichnet sich ab. Aller Voraussicht nach sollen die veränderten Lebensmittel gekennzeichnet werden. Dabei werden die nicht nachweisbaren Stoffe der Kennzeichnung entgehen. Wann die entgültige Entscheidung fallen wird, ist noch unklar. Die Hersteller drängen auf eine Einigung: Sie müssen möglicherweise über Nacht die Etiketten drucken und auf die Waren kleben. (pte) (Ende)
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