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pte19980915004 in Business

Keine "Geld zurück Garantie" für Domain-Grabscher

Landgericht Frankfurt entscheidet gegen "findigen Geschäftsmann"


Berlin (pte) (pte004/15.09.1998/08:00)

"First come, first serve" - war die Devise, nach der begehrte Internet-Adressen bisher vergeben wurden. Manch einer glaubte eine schnelles Geld machen zu können, indem er sich mit den Adressen klangvoller Firmen eindeckte, um sie weiterzuverkaufen. Das Landgericht Frankfurt hat jetzt entschieden, daß nicht nur der gegen fremde Namensrechte verstoßende Erwerb von Internet-Adressen sittenwidrig ist, sondern auch deren Weitergabe.

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